1 Bayeriſche Staatsbibliothek München Amts - Blatt der Königl . Preuß . Negierung zu Frankfurt ( O. Stüd 1 . Ausgegeben den 6. Januar . 1897 ( 1 ) Belanntmachung betreffend Ausnahmen von dem Verbote der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe . Dom 27. November 1896 . Auf Grund des $ 105d der Gewerbeordnung hat der Bundesrath beſchloffen : 1. In der Tabelle , welche der Bekanntmachung vom 5. Februar 1895 ( Reichs - Geſetbl . S. 12 ) , betreffend Ausnahmen von dem Verbote der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe , beiges fügt iſt , erhält die Gruppe G ( Nahrungs- und Genußmittel ) zu Ziffer 6 folgenden Zuſas : Gattung der Betriebe . Bezeichnung der nach § 105 d zugelaſſenen Arbeiten . Bedingungen , unter weligen die Arbeiten geſtattet werden . 1 . 2 . 3 . 6 a . Mälzereien . In Tonnenmälzereien , welche wit Nach 10 Uhr Vormittags darf jeder Arbeiter einer Brauerei nicht verbunden ſind , abw.chſelnd an einem Sonn- oder ifeſttage nur der Betrieb während der Zeit Som während eines Zeitraumes von zwei Stunden und 15. September bis zum 15. Mai . am folgenden Sonn- oder Feſttage überhaupt nicht beſchäftigt werden . Sedem Arbeiter iſt mindeſtens an jedem dritten Sonntage die zum Beſuch des Gottesdienſtes er : forderliche Zeit frei zu geben . 2. Die vorſtehende Beſtimmung tritt mit dem Tage der Verfündung in Kraft . Berlin , den 27. November 1896 . Der Reichskanzler . 3. B .: von Boettider . ( 2 ) Bekanntmachung . ( 3 ) Statut Auf Grund des Geſebes ' vom 6. Auguſt 1896 , für die Entwäſſerungs - Genoſſenſchaft zu Himinel betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung ( R. ſtädt im Kreiſe Landsberg a . W. G. BI . S. 685 ) ordne ich hiermit an , was folgt : $ 1 . 1. Die Beſtimmungen der Gewerbeordnung § 33 Die Eigenthümer der dem Meliorationsgebiete Abſaß 1 , 2 , 3 unter a und 4 finden auf alle i angehörigen Grundſtücke in den Guts- beziehungs nicht bereits unter Abſaß 5 fallenden Vereine , weiſe Gemeindebezirken Şimmelſtädt , Zanzin , Marien : einſchließlich der ſchon beſtehenden ſelbſt dann ſpring und Cladow - Forſt werden zu einer Genoſſen Unwendung , wenn der Betrieb auf den Kreis ſchaft vereinigt , um den Ertrag dieſer Grundſtücke der Mitglieder beſchränkt iſt . nach Maßgabe des Meliorationsplanes des Melio 2. Ausgenommen hiervon ſind die militäriſchen rationsbauinſpektors Granz zu Charlottenburg voin Caſinos und Cantinen , deren Betrieb auf den 25. Februar 1896 durch Entwäſſerung zu verbeſſern . Kreis der Mitglieder beſchränkt iſt . Das Meliorationsgebiet iſt auf der ein Zus 3. Die vorſtehenden Beſtimmungen treten mit dem behör de Meliorationsplanes bildenden Starte des 1. April 1897 in Kraft . Meliorations - Bauinſpektors von demſelben Tage Berlin , den 27. Dezember 1896 . dargeſtellt , daſelbſt init einer Begrenzungslinie in grüner Farbe bezeichnet und bezüglich der bethei Der Miniſter des Innern . ligten Beſikſtände der Genoſſenſchaftsmitglieder in von der Rede . dem zugehörigen Theilnehmer - Verzeichniſſe ſpeciell nachgewieſen . 1