Amts - Dlatt Bayeriſdie Staatsbibliothek München der Königl . Preng . Regierung zu Frankfurt Preuß Stüd 1 . Ausgegeben den 2. Januar 1890 . . . 2 Reichs - Geſet . Blatt . An den töniglichen Oberpräſidenten , Staates Nr . 26 erhält : ( Nr . 1877. ) Geſek , betreffend die miniſter Herrn Dr von Achenbach . Excellenz zu Botes Abänderung des Bantgefeges vom 14. März 1875 . dam . M. D. g . U. 6. I. 3278 , M. d . 3. I A. Vom 18. Dezember 1889 . 9187 , Juſt . M. I. 3842 . Verordnungen und Bekanntmachungen der Vorſtehenden Erlaß bringe ich unter Bezugnahme Königl . Regierung zu Frankfurt a . D. auf meine Betanntmachung vom 4. Mai d . 98 . Umieblatt Seite 24 hierdurch zur öffentlichen ( 1 ) Žn unſer : m Zirkular - Erlaß vom 16. April Renntniß . d . 98. haben wir darauf hingewieſen , daß und aus Frantfurt a . D. , den 24. Dezember 1889 . welchen Giünten ruſſiſche Staateangehörige niemale in der Lage ſein werden , ein Atteft ihrer Orteobria Der Regierungs - Präſident . teit wie es der § 1 des Geſete8 vom 13. März 1854 d . $ eyben . ( 6.-S. S. 123 porfiebt , babin , ( 2 ) Durch Erlaß der Herren Minifter fir daß fie zur Eingebung einer Ehe in Breußen , Handel und Gewerbe und der Innern vom 3. De 6. 5. zur ftandesamtlichen Eheſchließnng bes B. 5101 M f . H. u . G. fugt ſeien , jember 1889 J. No. II . 15738 1. D. $ . zu beſchaffen , und das baber ruſſiſche Staatfangebörige - hat der Abfit 2 der No. 51 der Anweiſung zur Ebedließung nur nach Beibringung eines be Ausführung der Gewerbe - Ordnung vom 19. ili ſonderen Dispenſe ( § 2 des alleg . Gefeßes ) qu . 1884 ( Miniſt Blatt d . i . Berpult . S. 164 ff . ) zulaſi n ſeien . nachſtehende beränderte Faſſung erhalten : Wie bie inzwijden angeſtellten Ermittelungen er : Die Beſchlußfuffung über das Genehmigunge , Geben baben , iſt die Sachlage bezüglich der griechiſchen geſuch erfolgt nach den in Nr . 41 gegebenen Vors Staatsangehörig n die nämliche , wie hinſichu ich der ſchriften mit der Maßgahe , daß bei dem Vorbandens ruftſcben . Auch die griechiſche Regierung ertennt die ſein der im § 117 des Hefeßes über die allgemeine in Deutídlon vor dem Siandedbeamten geſchloffene Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 geforderten Ehe als güliis nist an ; auch ein griechiicher Staats Vorausſeßungen den Vorfißenden der Kreis- ( Stadt ) angehöriget orthodoger oder nicht orihodoger Ron . Ausſchüſſe der Erlaß eines Borbeſchides geſtattet feſſion tann im Aueland eine gültige Ebe piel . ift . In dieſem Falle iſt dem Unternehmer , ſofern mehr nur in tirchicher Form einsehen . dem Antrage nicht oder nur unter Be ingungen Dimnach ſind auch griechiſche Staatsangehörige entſprochen wird . zu eröffnen , daß er btfugt ſei , fortan zur ftandesamtlichen Ebedließung nur nach innerhalb zwei Wochen auf Beſchlußfaffung durch Beibringung deß eben gedachten Dispenſes zuzulaſſen . Auch ihnen wird dieſer Dispene , dem enoſprechend , das Rollegium anzutragen . Rinn dagegen die Ses nehmigung nach dem Antrage des Unternehmer demnach it nur ertheilt werden , wenn nach Brüfung obne Dedingungen oder Einſchränkungen ertheilt der Sachlage ausreichende Gewähr dafür gegeben werden , ſo bedarf es der Zuſtellung des Borbes dorint , daß die Nupturienten willen und in der ſcheider nicht , ſondern der Boifigende des Areis . Page find , derſtandesamtlichen Geſchließung die tirchliche Trauung in einer den Anforderungen der ( Stadt- ) Qu8ſduffes fertigi olarald die Genehmigung - urtunde namene des Rollegiums aus . " griechiſchen Regierung entſprechenden Weiſe nachfolgen Vorſtehende Abänderung der Vorſdriften über Berlin , den 29. November 1889 . das Berfahren bei Errichtung von Dampiteffelanlagen Der Miniſter des Znnern gez . $ errfurth . wird hiermit zur öffentliden Renntniß gebracht . Der Miniſter der geiſtlichen , Unterriats- und Medizinal , Frankfurt a . D. , den 20. Dezember 1889 . Angelegenheiten . Im Auftrage gez . Barthaujen . Der Regierunge : Bräftdent . Der Juſtizminiſter . In deffen Vertretung 8. B .: 0. Senben . gez . Nebe . Pflugftåst . 1 zu laſſen .