1 Amts - Dlatt Bayeriſche Staatsbibliothet München der Königl . Preuß . Megierung zu Frankfurt " D. Stüd 1 , Ausgegeben ben 4. januar 1888 . ( Heide : Belek - Blatt . bon Wein aus Preußen nade bem Großherzogthum Nr . 48 enthalt ( Nr . 1759 ) . Gefe , betreffend die Gefet , betreffend die Daten , gleich viel 05 der Transport auf der Eiſenbahn #binderung des Dolltarife . Vom 21 . oder auf andere Weiſe gedicht , muß don einem jember 1887 . Uebergangeſchein begleitet ſein , ausgenommen : Nr . 49 enthalt ( Nr . 1760 ) . Berordnung , betreffend 1. der Transport von Wein in Mengen doa die Redteverhältniſſe in tem fübdeftafcitanijden nicht mehr als 5 liter , wobei jebe Flaſde don ge . ( Soutgebiet . Bom 21. Dezember 1887 . ringeren Inhalt als ein liter wie eine Literflade ( Nr . 1761 ) . Utlommen zwiſchen dem Deutiden behandelt wird ) , Heico mo Defterreich - Ungarn , betreffend bie Bars 2. ter Transport von Weinproben in Flaſchen längerung des Banbelabertrages vom 23. Mat von nicht mehr als je 1 % . Liter Oebalt , 1881. Bom 8. Dezember 1887 . 3. der Tranoport don Wein in Mengen unter 20 siter , welchen Meifende ju threm eigenen Gebraud auf Grund der 88. 136 und 140'bes Gefeßes mit ſich führen , über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 4 bie mit der Boft erfolgenden Weinſendungen . 1883 erlaſſen wir bie nadſtegente Dieſe Seſtimmungen fiaben auch auf die Duro . Polizeiverordnat 8 : fahr von Wein durd das Großherzogthum Baben Die von uns am 29. Auguſt 1879 für die Anwendung ; jedoch bedarf es eines Uebergangoſdeins Brodinjen Oſtpreußen , Weſtpreußen , Brandenburg , nicht , wenn die Durdfuhr unmittelbar mittelft Eiſena Bommern , Sdlefien und Sadjen erlaſſene Polizeiverbahn oder Dampfſchiff , D. 6. in der Weiſe ſtattfindet , ordnung , betreffend den Batehr mit exploſiven Stoffen , daß der Transport die Eiſenbahn oder das Schiff im und die denſelben Gegenſtand betreffenden Polizeidet . Oroßherzogthum nicht verläßt . orinungen der Königlichen Landdroſteten zu þannover Wenn bei derzollten oder aus einer unter zoll . dom 13. September , Hildesheim vom 9. September , amtlicher Hafficht ſtehenden Niederlage für berjoute Lüneburg dom 13. September , Stade dom 9. Sep. Waaren bezogenen Sendungen im Großherzogthum tember , Osnabrüd vom 18. September und Lurich Baden die fleuerfreie Einfuhr oder Einlage verlangt tom 8. September 1879 , ſowie der Aðniglichen Res werden ſoll , ſo muß dies auf dem Uebergangsſchein gierungen zu Münſter vom 15. September , Minben bemerkt und die jollamtlide BeſtStigung über die voll . vom 10. September , Arneberg vom 17. September , sogene Berzollung der Wsare fowie über beren unmittela Caſſel und Wiesbaden vom 26. Novemöer und Sig- baren Bezug aus dem Zolaudlande beziehungsweiſe maringen vom 21. November 1879 erhalten am aus der Niederlage beigefügt ſein . Soluſſe des I. Abſages des g . 18 folgenden Zuſat : Berlin , ben 16. Dezember 1887 . Die zu Badeten dereinigten Dynamitpatronen Der Finanz- Minifter . find außerdem mit einer das Einbringen von Im Auftrage : ges . Haſſelbad . Waſſer oder Feuchtigteit verhindernden Umhal lung ( B. mit Summilöſung bertlebten Bekanntmachungen des Königlichen Ober . z . Qummibeuteln ) zu verſehen . Präftdinms der Provinz Brandenburg . Berlin , den 20. November 1887 . ( 1 ) Snemaßbeit bes 8.7 96.5 ber allerhöchften Der Miniſter Der Minifter für Handel u . Gewerbe . Berordnung vom 25. Mai d . I. , betreffend die Ein : Dell Innern . 3n Bertretung : richtung einer ärztliden Standesvertretung ( C. S. 83. 8. Butttamer . 8. Magdeburg . S. 169 ) , wird hiermit zur Offentlichen Renntniß gebracht , daß in die Herztekammer für die Provinz Selannt ma dung Brandenburg und den Stabifreie Berlin gewählt find : betreffend die Nothwendigteit von Uebergangsſcheinen A. Mitglieder . bei Sendungen von Wein nach dem Großherzogthum I. im Stadtlreiſe Merlin . Baden . 1. der Geheime Sanitätorath Dr. Rörte zu Berlin , Sabe nicht unter Zoulontrole ſtattfindende Sendung Bafenplan 7 , 1