1 , je Staatsbibliothek Münden Amts - Blatt der Königl . Preuß . Regierung zu Frankfurt 0 . Stüd 1 . Ausgegebea den 3. januar . 1883 . 21 2 . - Verordnungen und Bekanntmachungen rungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden ſonſtigen der Königl . Regierung zu Frankfurt a . D. Kaſſen unentgeltlich zu haben . ( 1 ) W.yen Querrichung der Blisſchine Rube XIX . Der Einreichung der Schuldverſchreibungen bes zu den Stun'eíbuldſdorin n , Heibe VIII . den darf es zur Erlangung der neuen Zinsſchein - Reihe nur Priorität , aftien S : T , I. * 710 II der Nicherſchle : filo IN & i tifoben Eiſenbahn und Rrih : VIII . Bu bann , wenn die Talons abbanden gekommen ſind ; in Den S : amm iftin der Münita Hummet Eiſenbahn . I dieſem Falle ſind die Schuldverſchreibungen an die Die Zineſcheine Reihe XIX . Nr . 1 bis 8 Rontrole der Staatspapiere oder an eine der genannten zu den Staateſchuldſcheinen vom Jahre 1942 , Reihe Provinzialkaffen mittelft beſonderer Eingabe einzureichen . VIII . Nr . 1 bis 8 zu den Prioritätsaktien Ser . I. Berlin , den 10. November 1882 . und II . der Niederſchleſiſch - Märkiſchen Eiſenbahn umb Hauptverwaltung der Staatsſchulden . Reihe VIII . Nr . 1 bis 8 zu den Stammaktien der Sydow . Hering . Merleker . Michelly . Münfter - Hammer Eiſenbahn nebſt den Anweiſungen Vorſtehende Bekanntmachung wird hiermit zur Abhebung der folgenden Reibe werden vom 4 . öffentlichen Renntniß gebracht . -- Formulare zu den Dezember d . 38. ab von der Kontrole der Staats- in Rede ſtehenden Talon - Verzeichniſſen werden von papiere hierſelbſt , Oranienſtraße 92 , unten rechts , Vor- unſerer Haupt - Raſſe , von ſämmtlichen Preis - Raffen mittags von 9 bis 1 Uhr , mit Ausnahme der Sonn- ( ausſchließlich Frankfurt a . D. ) und von ſämmtlichen und Feſttage und der lebten drei Geſchäftstage jeden indirekten Steuer - Aemtern unentgeltlich verabreicht Monats , ausgereicht werden . werden . – Die Verabreichung erfolgt nur auf münd Die Zinsſcheine können bei der Kontrole ſelbſt in liches Anſuchen . Empfang genommen oder durch die Regierungs - Haupts Frankfurt a . D. , den 17. November 1882 . kaſſen , die Bezirks - Hauptkaffen in Hannover , Osnabrüd Rönigliche Regierung . und Limeburg oder die Streiskaffe in Frankfurt a . M. bon Hebben . Gezogen werden . Wer die Empfangnahme bei der ( 2 ) Mit Genehmigung des Provinzialrathes Rontrole ſelbſt wünſcht , hat derſelben perſönlich oder der Provinz Brandenburg ſind die in Zehden , Streis burch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Rönigsberg N.-M. , bisher mit den Dſters , Johannis Reihe berechtigenden Talons mit einem für jede Schuld- und Weihnachts - Arammärkten verbundenen drei Vieh gattung abgeſonderten Verzeichniſſe zu übergeben , zu märkte vom fünftigen Jahre ab aufgehoben worden . welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Dies bringe ich mit dem Bemerken hierburch Kaiſerlichen Poſtamte Nr . 2 unentgeltlich zu haben zur öffentlichen Kenntniß , daß bemgemäß am 15 . find . Genügt dem Einreicher der Talons e eine numes März , 29. Juni und 17. Dezember k . 38. nicht ricte Marke als Empfangsbeſcheinigung , ſo iſt das Rram- und Viehmarkt wie im Ralender für das Verzeichniß einfach , wünſcht er eine ausdrüdliche Des Jahr 1883 angegeben iſt fondern nur Stram ſcheinigung , ſo iſt es doppelt vorzulegen . Im leşteren martt ſtattfinden wird . Falle erhalten die Einreicher das eine Eremplar mit Frankfurt a . D. , den 23. Dezember 1882 . einer Empfangsbeſcheinigung verſehen ſofort zurüd . Der Regierungs - Präſident . 3. B .: Staberoh . V Die Marke oder Empfangbeſcheinigung iſt bei der ( 3 ) Der Kaufmann F. Thom in der Stadt Ausreichung der neuen Zinsſcheine zurüdzugeben . Solbin , welcher unterm 28. Mai 1872 als Agent In Schriftwechſel kann die Kontrole der Staats- des Auswanderung - Deförderungs - Geſchäftes von papiere ſich mit den Juhabern der Talons nicht einlaſſen . Trüßſchler - Falkenſtein in Berlin , ſpäter von Auguſt Wer die Zinsſcheine durch eine der oben ge- Bolten in Hamburg , conceſſionirt worden , iſt verſtorben . nannten Provinzialkaſſen beziehen wilt , hat derſelben Dies wird in Gemäßheit bed $ . 14 des Reglements die Talons mit einem doppelten Verzeichniſſe einzu : bom 6. September 1853 ( Amtsbatt S. 311 ) beyufs reichen . Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangs- der Anmeldung etwaiger Anſprüche an die für den p . beſcheinigiing verſehen ſofort zurüdgegeben und iſt bei Thom beſtellte Caution mit dem Bemerken hierburch Aushändigung der Zinsſcheine wieder abzuliefern . For- zur öffentlichen Renntniß gebracht , daß , wenn ſolche mulare zu dieſen Verzeichniſſen ſind bei den gedachten Anſprüche innerhalb einer Friſt von zwölf Monaten Provinzialtaſſen und den von den Königlichen Regie 1 - - - I