1 Bayeriſche Staatsbibliothek München Amts - Blatt der Königl . Preuß . Negierung zu frontfurt " 0 . Stück 1 . Au8 gegeben den 5. Fannar . 1881 . - 2 Unter Berüdſichtigung der in den Einkaufs- Durch dieſen Tarif werben theils Ermäßigungert , , preiſen mehrerer Droguen und Chemikalien eingetretenen theils Erhöhungen der ſeitherigen Frachtfäße eingeführt . Beränderungen und der hierdurch nothwendig gewor- Von genanntem Tage ab treten dafür außer Kraft : denen Aenderung in den Tarpreiſen ber betreffenden 1. Der Theil II . des Staatsbahn - Gütertarife ( bie Arzneimittel habe ich eine Reviſion der Arznei - Care beſonderen Beſtimmungen und Tariffäße für den angeordnet und hiernach eine neue Auflage derſelben Güterverkehr enthaltend ) , ſowie das hierzu aus : ausarbeiten laſſen , welche mit dem 1. Januar 1881 gegebene Tarifheft Nr . 4 vom 15. April 1879 . " . in Kraft tritt . nebſt den dazu erſchienenen Nachträgen ; Berlin , den 23. November 1880 . 2. der Gütertarif für den Verkehr zwiſchen Roth Der Miniſter der geiſtlichen , Unterrichts- und ringiſch - Luxemburgiſchen Stationen einer- und Medizinal - Ungelegenheiten Stationen der Frankfurt - Bebraer , Niederſchleſiſch gez .. bon Buttkamer . Märfiſchen , Röniglichen Oſt- und Oberſchleſiſchen Borſtehende Bekanntmachung wird hierdurch zur Bahn andererſeits via Goblenz voin 1. Juli Renntniß der Apothefer , Medicinalperſonen , Polizeis 1879 nebſt Nachträgen ; Behörden , ſowie des Publikums gebracht . Die 3. ber heil II . des mitteldeutſchen Berband - Güter : Apothefer werden zugleich angewieſen , die neue Arznei- tarif , ſowie die zu demſelben herausgegebenen tare pro 1881 , welche bei bem Berleger , ſowie in Tarifhefte , ſoweit der Verkehr zwiſchen dies allen inländiſchen Buchhandlungen zum Preiſe von ſeitigen Stationen einer- und Stationen der 1,20 Mt. zu beziehen iſt , ſich ſofort zu beſchaffen und Saarbrüder , Rhein - Nahe , Lothringiſch - Lureti die darin vorgeſchriebenen Tarbeſtimmungen vom 1 . burgiſchen , Main - Weſer- , Frankfurt - Bebraer und Januar 1. 38. ſtreng zu beachten . Naſſauiſchen Bahn andererſeits in Frage fommt ; Frankfurt a . D. , den 26. Dezember 1880 . 4. der Gütertarif des Breußiſch - Sächſiſchen Ver Königliche Regierung ; Abtheilung des Innern . bandes vom 1. Mai 1878 nebſt Nachträgen in Bezug auf den Berkehr zwiſchen dieſeitigen Bekanntmachungen der Königlichen Stationen einerſeits und Stationen der Strece Eiſenbahn - Direktion zu Bromberg . Halle - Mèünden incl . Göttingen und Berlin ( 1 ) Staatsbahn- und Staats - Reichsbahn - Gütertarif . Blankenheim andererſeits ; 1. Mit dem 1. Januar 1881 tritt ein neuer Güter- 5. der Gütertarif des Berlin - Stettin - Thüringiſchen tarif ( Theil II . , die beſonderen Beſtimmungen , Elſenbahn - Verbandes vom 1. Januar 1880 nebſt ſowie Kilometerentfernungen und Frachtſätze ent- Nachträgen , ſoweit ſich der Berkehr zwiſchen haltend ) in Kraft , und zwar für den directen diesfeitigen Stationen und ſolchen des Eiſenbahn Berkehr zwiſchen Directionsbezirks Frankfurt a . M. erſtredt und a . ſämmtlichen Stationen des diesſeitigen Be- in dem Staatsbahntarife Säge vorkommen ; zirke einer- und Stationen des Eiſenbahns 6. der Gütertarif des Niederſächfiſch Oſtdeutſchen Directionsbezirks Frankfurt a . M. und der Eiſenbahn - Verbandes ; ſoweit Säge im nettent zum Eiſenbahn - Directionsbezirk Hannover ge- Tarife vorhanden ſind . hörigen Main - Weſer - Bahn andererſeits ; Der Theil II . , „ Beſondere Beſtimunungen " , ſowie b . ben biesſeitigen Stationen Alerandrowo ( loco Heft Nr . 1 und der Staats - Reichsbahn - Tarif ſind von und tranſito ) , Belgard , Berlin , Braunsberg , den mit Zarifen ausgerüſteten Depots , den Billet Bromberg , Cöslin , Colberg , Cüſtrin , Danzig Expeditionen zu Berlin , Cüſtrin , Schneidemühl , Danzig , lege Thor , Danzig Olivaer Thor , Elbing , Elbing , Königsberg , Inſterburg , Memel , Thorn , Brom Ehottuhnen , Inſterburg , Königsberg , Kreuz , berg , Neuſtettin und Cöslin , ſowie von sämmtlichen Landsberg , Lauenburg , Memel , Br . Star- übrigen Billet - Expeditionen der biebſeitigen Verwaltung , gard , Stolp und Thorn einer- und Stationen welche zur Bezugs - Vermittelung verpflichtet ſind , 311 der lothringiſch - Luxemburgiſchen Bahnen an- den auf den einzelnen Heften vorgebruďten Preiſeu dererſeits . täuflich zu beziehen . 1