Amts - Blatt der Königl . Preuß . Negierung zu Frankfurt " | O . Stück 1 . Ausgegeben den 3. Januar 1877 . ist dem Eisenbahnbau - Unternehmer Francke hierſelbſt die Genehmigung zum Betriebe dreier schmalspurigen , mit den Nummern 258 , 406 und 1198 versehenen Locomo tiven auf der innerhalb der Gemarkung der Stadt Frankfurt a . D. belegenen Strecke der Wriezen - Frank furter Eisenbahn von Stát . 530 bis 541 ertheilt worden . Frankfurt a . O. , den 23. Dezember 1876 . Königliche Regierung ; Abtheilung des Innern . ( 2 ) Unter Berücksichtigung der in den Einkaufs preisen mehrerer Droguen eingetretenen Veränderungen habe ich eine Revision der Arzneitare angeordnet und zugleich bestimmt , daß dieselbe durch Aufnahme einer Reihe von Arzneimitteln , welche in der Pharmacopoea Germanica nicht enthalten sind , erweitert werde . Für die letteren sind Vorschriften in Anhange der Taxe zusammengestellt . Die hiernach ausgearbeitete neue Auf lage der Arznei - Tare tritt mit dem 1. Januar 1877 in Kraft . | Reichs - Gesehblatt . Nr . 26 enthält : ( Nr . 1151. ) Gesetz , betreffend die Schonzeit für den Fang von Robben . Voui 4. De zember 1876 . ( Nr . 1152. ) Uebereinkunft zwischen dem Deutschen Reiche und Luxemburg über die Herstellung und den Betrieb einer Eisenbahn von Esch a . d . Alzette nach Rüssingen und Audun le Tiche , und von Rüssingen nach Redingen . Vom 11. Oktober 1876 . Gefeß - Sammlung . Nr . 34 enthält : ( Nr . 8470. ) Verordnung , betreffend rie Reisekosten für die Landgendarmerie . Vom 1. November 1876 . ( Nr . 8471. ) Nachtrag zum Hafengeldtarife für Stral fund , vom 25. März 1875 ( Gesetz - Samml . S. 296 ) . Vom 30. Ottober 1876 . 2 Bekanntmachung des Königlichen Provinzial - Schul- Collegiums . Die Entlassungs - Prüfung im Königlichen Schul lehrer Seminar zu Alt - Döbern wird vom 24. Februar Bis 2. März f . 3. abgehalten werden . Zu dieser Prüfung werden auch nicht in einem Seminar gebildete Lehramts - Candidaten zugelassen , welche bas zwanzigste Lebensjahr zurückgelegt haben . Dieselben haben sich bis zum 10. Februar f . 3 . bei uns anzumelden und einzureichen : 1. den Lebenslauf , 2. den Geburtsschein , 3. das Zeugniß eines zur Führung eines Dienstsiegels berechtigten Arztes über normalen Gesundheitszustand , 4. ein amtliches Führungsattest , 5. eine Probeschrift in deutschen und lateiniſchen Lettern und 6. eine Probezeichnung . Berlin , den 27. Dezember 1876 . Königliches Provinzial - Schul- Collegium . Reichenan . Verordnungen und Bekanntmachungen › der Königlichen Regierung . ܂܂ Bayerliche Staatsbiblisthet München ( 1 ) Unter der Bedingung , daß die im Stück 34 unferes Amtsblattes pro 1873 abgedruckten „ , Allgemeinen Vorschriften für den Arbeitszugbetrieb auf den im Neu bau begriffenen Eisenbahnen " gehörig beobachtet werden , Berlin , den 5. Dezember 1876 . Der Minister der geistlichen , Unterrichts- und Medicinal - Angelegenheiten . gez . Falk . Vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch zur Kenntniß der Apotheker , Medicinal - Personen , Polizeibe hörden und des Publikums gebracht . Die Apotheker werden zugleich angewiesen , die neue Arznei - Taxe für 1877 , welche durch alle inländischen Buchhandlungen zum Preise von 1 Mt. 50 Pf . zu beziehen ist , sich sofort zu beschaffen und die darin vorgeschriebenen Tax bestimmungen vom 1. Januar t . 3. ab streng zu be achten . Frankfurt a . O. , den 28. Dezember 1876 . Königliche Regierung ; Abtheilung des Innern . ( 3 ) Ueber das zum Gutsbezirke Piterwitz , Kreis Soldin , gehörige Vorwerk Neuwit wird wegen Aus bruchs der Lungenseuche unter dem Rindvich daselbst mit Bezugnahine auf § . 328 des Reichsstrafgesetzbuches hierdurch die Sperre dahin verhängt , daß die Ausfuhr und Durchführ von Rindvieh , Rauchfutter und Dünger bis auf Weiteres gänzlich untersagt bleibt . Frankfurt a . D. , den 28. Dezember 1876 . Königliche Regierung ; Abtheilung des Innern . Kreis - Polizei - Verordnung . Auf Grund des Gesetzes über die Polizei - Verwal tung vom 11. März 1850 und den § . 78 ber Kreisorb 1