Das Erbpachtsystem in der preußischen Domänenpolitik . Beim Beginn der hohenzollernschen Herrschaft in den Marken war der fürstliche Haus- oder Domänenbeſiß auf ein Minimum reducirt . Es war die Arbeit eines Jahrhunderts , die verseßten , verpfändeten oder ver liehenen Kammergüter in die Hand des Landesherrn zurückzubringen . Erst dem Kurfürsten Joachim I. gelang es , dies Ziel wenngleich nicht ganz zu erreichen , wie er der Erste ist , der sich zu einer rationellen Domänenwirthschafts - Politik anſchickte . Leider existiren für diese Zeit noch keine festen Jahres - Etats , die eine Uebersicht über das Landesbudget ermöglichten und so das Verhältniß des Domänen zum Gesammtein kommen des Landes ersichtlich machten . Besser sind wir in dieser Be ziehung für die Zeiten seit dem 17. Jahrhundert gestellt . Bekanntlich beginnt das junge brandenburgisch - preußische Staatswesen um eben dieſe Zeit , ſeit der Mitte des 17. Jahrhunderts etwa , sich auch in Bezug auf ſeine Wehrkraft eine achtunggebietende Stellung unter den Territorien Norddeutschlands zu erringen , so daß der Landesfürst schon am Ende dieses Jahrhunderts ein kriegsgeübtes , schlagfertiges Heer zu seiner Dis position hatte , mit dem sich keines der Heere der Nachbarfürsten meſſen konnte . Und doch war das Land weniger dicht bevölkert , als die Mehr zahl dieser Nachbargebiete , der frühere Wohlstand durch die im dreißig jährigen Kriege erlittenen Verluste stärker erschüttert , als der aller andern deutschen Gebiete , die Wiederaufnahme des Landes endlich nur eine sehr langsame . So bestand hier zwischen dem Nationalwohlstand und den Anſprüchen auf stete Schlagfertigkeit ein Mißverhältniß , deſſen Hebung nur auf eine Art zu erreichen war , dadurch , daß die Landesherren aus eigenen Mitteln das zuschossen , was das Land zur Erhaltung der für ſeine Unabhängigkeit nothwendigen Kriegsmacht nicht aufzubringen im Stande war . Diese Bedingungen klar erkannt , vorausgesehen zu haben , daß das beſtehende Mißverhältniß sich noch auf lange Zeit hinaus unverändert