{ " ob N 157 1-4 nd be or d vor to apol ' , g9x9 108 19 tile b . JET mi 25 CGI # zurį , enjo TypeNofoly soul ) for da , visuonio 3. erb co Pelagonio 3. arb ( 1 , urgi , 167 J * ! . goob ddta a s 229 Hoe o 19 pe's D GIM tingu fr i ' AT be bo'l « T « lodit 77 Age Pat ! 25 bound e'z ' F ** n Abdün bog sundigos B Ueber das Zeitbuch der Klingenberge . 19 7. Von Professor Gustav Scherer . } 219 Pl ! Whale t 15.01 99 3 . U 1. Die alten Zürcher Chroniken " oder domestici Annales , welche Stumpf , Bullinger und Simler anführen und mit denen Tschudy's , Chronik emes Oestreichers " zusammenfällt , ma chen zwar auf ein höheres Alter Anspruch , sind uns jedoch nur in Handschriften des 15. und 16. Jh . erhalten . Von Hüpli's ' Chronik soll das Original in der Edeln von Landenberg Besitz gewesen sein ( Haller IV . 375 ) ; über andere Urschriften ist bis heute nichts bekannt geworden . Ungeachtet eines so späten Datums aber und obwohl sie längst benutzt , theilweise gedrukt und auch schon widerlegt waren , erregen sie neuerdings wieder einige Aufmerksamkeit , weil sie als Quelle einer Klingenberger " Autorität für den Bund von 1206 bei Tschudy erscheinen . Dies bezieht sich auf die Stelle seiner Chronik I. p./104 , wo er ausser dem hinzufügt ! „ Diese Pündtnuss hát Herr Wernherr von At tinghusen fry dozumol Landt Amman zu Uri angetragen . “ Von diesem Zusatz weiss nun Klingenberg nichts , so wenig als vom Bund von 1206 , den er 1306 ansetzt ; die ganze Befreiungszeit ist in seiner Chronik , die überhaupt keine eidgenössische heissen kann , in einem Duzend Zeilen abgehandelt . Eine andere Quelle für jene Angaben ist nicht zu entdeken ; Püntiners verlorene chronica miscella ( die Tschudy übrigens benutzt zu haben scheint ) war . es nicht , sonst hätte Schmid in der Urnergeschichte für den Bund von 1206 nicht nur Tschudy und Müller , sondern zualler I Mitthlg . z . vaterl . Gesch . I. 5 .