VI . Nachträge , Bemerkungen , Anfragen u . dgl . 1. Raths- und Gerichts - Bräuche aus alter Zeit . * ) Von W. Ganzhorn . Jedmänniglich ist bekannt , daß in früheren Zeiten die öffentlichen Angelegenheiten und auch die gerichtlichen Sachen von den Rathsherrn mit mehr Humor abgewickelt worden sind , als heut zu Tage , wo im Gegensage bei den Berathungen hie und da schon eine zu große Nüch ternheit Plaz genommen hat . Heut zu Tage würde eine vorgesezte Obrigkeit es übel vermerken , wenn ſie in Erfahrung brächte , daß dieſer oder jener Beschluß eines hohen Magistrats , wie dies früher oft der Fall war , bei dem Kreisen mächtiger Humpen und unter dem reich = lichen Einfluß eines begeisternden Rebensafts zu Stande gekommen wäre , und daß dieser oder jener Magistratsherr ſtatt des nun obligaten leeren Magens seiner ehrsamen Hausfrau vom Rathsſaal aus einen hübsch gedrehten hochansehnlichen Haarbeutel zum Mittagsmahl nach Hause gebracht habe . In diesen Beziehungen waren die Ansichten früher andere . Für * ) Dieser Beitrag muß hier ſeinen Plak finden , weil das Manuſcript der Redaction verspätet zukam . Es ist von einem Sachverständigen .