83 Die Schiedsrichter sprechen Langenburg mit seinen Zugehörungen dem Bisthum Würzburg zu , welches aber dem oben genannten von Hoenloch soll geliehen werden . 3. Seldeneckische Urkunden . I. Allerdurchleuchtigister Großmechtigiſter vnüberwindlichster Romischer Kaiser allergenedigister Herr 2c . Demnach die von Seldennech meins Stamens vnd Namens des Hailigen Römischen Reichs Erbkuchenmaiſter Ampt mit ſeinen Zierden , Wirden , Rechten vnd gerechtigkait , vor Lanngen zeiten zuuorderſt auß verleihender gnade Gottes des Almechtigen , vnnd durch Jre Mainig = faltige getrem diennſt Eerlich vnnd Ritterliche Thatten , Redlich erwor = ben , von vnfürdenndlichen Jaren herbracht haben , auch alle Zeit der Eltest meins stamens vnnd Namens an eines Jeden Römischen Kai ſers Hof mit Acht oder Zehen Pferden gannh gnedigst vnnderhalten worden . Ist demnach an Ewer Kay . Maht . mein gann vnnderthe = nigist Bitt , Mich het als denn Eltesten meins geschlechts , der das Ampt bediennt vnd Inhat , wie andere E. Kay . Mt. Vorfarn mit Zweien oder dreien Pferden an E. Mt. Hof gnedigst zw vnnderhalten Solches vmb E. Kay . Mt. zuuerdiennen Will ich mit Darſeßung Leibs vnnd guts Jeder zeit ganng willig vnd gehorsam sein , Gnedigster Ant wort von Ewer Mt. vnnderthenigist gewartende . E. Kay . Mt. vnder thenigster gehorsamster Jacob von Seldennech , des Hay . Röm . Reichs Erbkuchenmaister . ( Praes . 20. 7bris 1552. ) II . Durchleuchtigster Hochgeborner Fürst , gnedigister Herr , Ewr Churfürstlichen gnaden seyen mein vnderthenig gehorsam Pflichtig vnd willig dienst alzeit zuuor . Demnach von E. Churfl . Gd . des Hailigen Römischen Reichs Erbkuchenmaisteramt zu lehen Rurt , vnd mir von E. Churfl . Gd . zu lehen gnedigist gelihen mit aller derselbigen nußun gen , Freyhaiten vnd gerechtigkait , Dieweil ich dann meiner Lehen 6 *