246 dedit buregravio Friderico ; sie war die Schwester Chonradi de Bruckberch ( nordöstl . von Ansbach ) . Albertus miles dictus de Vestenberg , ministerialis imperii nennt ( Oetters Verſuch II , 70. ) 1295 die Brüder Walther , Burkard , Johann und Conrad v . S. — sororios suos . 4 ) Das deutschmeiſteriſche Neckaroberamt . Amt Scheuerberg . ( Dazu Stein am Kocher und Presteneck ) . Im Jahreshefte 1861 S. 329 haben wir eine historische Schil derung des deutschmeisterischen Neckaroberamts begonnen und haupt sächlich die Commenden Heilbronn und Horneck , die Aemter Heich lingen , Stocksberg und Kirchhausen besprochen . Als Nachtrag sei bemerkt , daß nach Mones Oberrh . Zeitschrift XV , 305 a . 1258 Schiedsrichter bei einem Streite des Stifts zu Wimpfen gewesen sind : frates Conradus commendator domus de Hornecke et Dytherus miles de Helmstat . Es iſt alſo für die ses Jahr schon die Existenz der Commende Horneck bewiesen und ihr Gründer dürfte somit der Conradus de Hornecke sein , wel cher 1254 als Bruder des Wernheri de H. Propsts zu Wimpfen beurkundet iſt 1. o . XV , 183 ; unſer Jahresheft 1861 , 338 ff . Zur Kommende Heilbronn vornehmlich sei hier nachgetragen , daß König Ferdinand dd . Hagenau 22. Juli 1540 dem Deutsch orden erlaubte in seinen Dörfern Sontheim und Degmarn , Kirch hausen , Ailringen , Nengershausen , Nißenhausen und in Niedselz ( wo der Orden alle hohe und niedere Obrigkeit aber kein Gericht habe , so daß Malefizpersonen mit großen Ungelegenheiten an an dere Gerichte mußten gebracht werden ) eigene Gerichte dürfen aufgerichtet werden . Es soll nun in Suntheim ein Halsgericht mit Stock und Galgen aufgerichtet und Degmarn dahin gewieſen werden . Das Gericht in Suntheim ist mit Amtleuten , Schulthei- . ßen und Richtern von S. und Degmarn gehörig zu besetzen . Kirch hausen wird dem Halsgerichte in Gundelsheim unterworfen , Ailrin gen , Rengershauſen und Nißenhauſen dem Halsgerichte zu Mergent heim ; vergl . dazu Jahresheft 1861 , S. 468 . - =