I. Abhandlungen und Miscellen . 1. Die Grafschaft Geyer . Fast ohne Ausnahme werden unsere Leser von dieſer Grafschaft noch niemals etwas gehört haben und ebendeßwegen kaum glauben wollen , daß eine solche Grafschaft gerade in unserem fränkischen Wirtemberg soll gelegen sein . Aber dennoch ist es so , nur daß eine Grafschaft Geher * ) allerdings blos kurze Zeit exiſtirte . Von Giebelstadt ( Bayern ) stammt , soweit wir es mit Sicher heit verfolgen können ( vgl . Heft 1859 S. 70. ) ein ritterliches Ge ſchlecht , genanut die Geyer , und der leyte Sprößling deſſelben , Heinrich Wolfgang v . Geyer wurde dd . Wieneriſch Neustadt d . 14. Mai 1685 vom Kaiser Leopold in den Reichsgrafenſtand erhoben . Ja der Kaiser erhob auch seine im Würzburgischen und in den Branden burg - Onolzbachischen Oberämtern Crailsheim und Creglingen zerstreu ten Besitzungen , Allod und Lehen , zu einer Reichsgrafschaft und exi mirte dieselben von ihrem bisherigen Verband mit der Reichsritter schaft . Derselbe Kaiser bestätigte diese Standeserhöhung 1689 den 9. März und der neu ernannte Graf betrieb demgemäß seine Auf nahme in das Grafencollegium des fränkischen Kreises . Es wurde ihm auch auf einem zu Dehringen abgehaltenen Grafentag die Re ception in dieses Collegium bewilligt , die wirkliche Introduction aber , mit Sitz und Stimme , auf 12/22 Dec. 1691 zurückgestellt . Die Introduction auf dem fränkischen Kreisconvent erfolgte , nachdem der neue Graf zur Uebernahme eines proportionirlichen Kreis - Matricular * ) Nicht zu verwechseln mit Geyern in Mittelfranken , dem Stammsiz der Schenken von Gehern . 1