II . Urkunden und Ueberlieferungen . 1. Zur deutschen Rechtsgeschichte . Gemeindeordnung von Pfizingen , nach dem Original mitgetheilt und erklärt von Moriz Schliz . Nachdem durch die Nachforschungen eines Vereinsmitgliedes das gegenwärtige Pfarrdorf Pfizingen ein beſonderes Intereſſe für den Geschichtsfreund erhalten hat , insofern es höchſt wahrscheinlich der Stammsiz des fürstlichen Hauſes Hohenlohe gewesen ( ſ . dieſe Zeitschrift Heft IV . S. 71-75 S. 86 und unten Anmerkung 1. ) , so dürfte es hier am Orte ſein , Einiges aus dem Gemeindeleben dieses Dorfes nach späteren Sagungen ( zugleich als Beitrag zur deutschen Rechtsgeschichte ) mitzutheilen . Es sind nämlich noch jezt zwei alte Dorfordnungen vorhanden . Die Eine vom Jahre 1554 — führte den Titel : „ Ordnung und Gemeinrecht des Dorf zu Pfizingen , wie es von Alters her durch die Innwohner gehalten worden , Erneuert und Etlichermaßen ge beßert , beschrieben und denen zu Pfizingen von der Herrschaft hin füran bei nachermeldten Bußen Alſo zu halten aufferlegt Samstag nach dem Sonntag Jubilate Anno Dumny 1554. " Die Andere wurde durch die Schadhaftigkeit des Eremplars der Ersteren ver anlaßt , ist vom Jahr 1655 und hat die Ueberschrift : „ Gemeine Ordnung und Gerechtigkeit des Dorffs Pfizingen , Wie es von Alters her durch selbige Innwohner ist gehalten worden , doch etwas gebeßert und von Herrschaft wegen nachgeschriebene Punkte und Bueßen zu halten aufferlegt worden , Sambstag nach dem Sonntag Jubilate Anno Dom . 1554. Jezt aber aufs neue ver neuert und etlicher punkten vermehrt worden den 1. 7bris Anno 1655. " --