31 7. Sobenlohe und Entſee . Im 13. Jahresbericht des histor . Vereins in Mittelfranken , hat Herr Dr. Bensen eine Abhandlung mitgetheilt über die Ban nerherrschaft Entſee , zugleich als Beitrag zur Geschichte des Ges schlechtes der Herrn von Hohenlohe . Da jedoch in dieſer Abhand lung die beiden von uns früher schon genealogisch behandelten . Edelfamilien ( vgl . die hohenl . Genealogie im Jahresheft 1848 und die Herrn von Entsee 1850 S. 77 ff . ) auf eine ganz irr thümliche Weise in- und durcheinander gemengt werden , so will ich versuchen in dec gleichen Zeitſchrift den wirklichen Thatbestand nachzuweisen . Denn die Geschlechter von Entsee und Weikersheim Hohenlohe sind ganz verschieden und die hohenlohesche Linie , welche zulezt allerdings Entsee erwarb , hat niemals von da ſich benannt , sondern bis ans Ende ausschließlich von der Stammburg . Indessen ist durch Benſens Arbeit ein Punkt neu in Anregung gekommen , welcher auch hier Erwähnung verdient . Aus manchen Gründen ist nämlich wahrscheinlich ( vgl . 1851 S. 110 f . ) daß auf der Burg Hohenloh ein Edelgeſchlecht ſaß , welches von Heinz rich von Weikersheim beerbt worden ist , der gegen 1180 erst von ſeiner neuen Beſizung den Namen zu führen angefangen hat . Für dieses ältere hohenl . Geschlecht haben wir in den Wirtemb . Jahrbüchern 1847 S. 149 ff . den Albert v . Hohenlohe 1182 und den wirzburger Bischof Gotfried von Hohenlohe 1197/1198 ( dessen Grabstein im Dome zu Wirzburg übrigens aus viel spätes rer Zeit stammet ) in Anspruch genommen . Rückwärts ist Ulrich von Hohenlohe in der ganz falschen Urkunde von 1128 Hanſelm . 1 , 366 nur eine mythische Person und daß auch die Urkunde von 1138 falsch ist , wurde schon im Jahresheft 1847 , 31 gezeigt mit Gründen , welchen weitere sich noch beifügen lassen . Da übrigens die Urkundenfälscher sehr gern ächte Urkunden zu Grund legten , so kann dieß gar wohl auch in diesem Fall geschehen seyn . Die Urkunde handelt über die Rechte der Advokaten des Kloſters Kiz ingen und es konnte dem Kloster daran liegen , die alten Privilegien den spätern Vögten , den Herrn von Hohenlohe gegenüber , gerade dadurch auch um so heiliger erscheinen zu laſſen , daß unter Mit wirkung ihrer Ahnen gerade dieſe Privilegien sollten ertheilt wors den seyn . Darum wurde die Aebtissin selbst zu einer Hohenloherin gemacht und unter den Zeugen treten ihr Vater und ihre Brüder ausdrücklich als solche auf , beidemal entſchieden falsch . Indeſſen fällt