24 herabgekommen und geringere haben sich erhoben , dafür aber ers warten wir noch das erste Beispiel zu hören , daß eine edelfreie Familie zwischen Anfang des 12. und 13. Jahrhunderts ( wo der wichtige Unterschied zwischen freien Herrn und unfreien Dienstman nen noch voll im Bewußtseyn lebte und in politiſcher Geltung war ) aus dem Freiherrnstande in gewöhnliche Miniſterialität herab fank und auf ihrem alten Edelgute nun saß in der Eigenschaft von Dienstmannen eines andern vorher standesgleichen Edelherrn ! Erst gegen Ende des 13. und im 14. Jahrhundert verlor sich die frühere geringere Geltung der Dienſtmannen allmählig und als Ritter verschmolzen dieselben allmählig mit einem Theil der alten Freiherrn zu dem späteren freiherrlichen jest niederen - Adel . Die von Mergentheim ſich nennende ritterliche Dienſtmannenfamilie , deren wichtigste Besizungen in Balbach , Schüpf , Königshofen , Meſſelhausen u . s . w . gelegen waren und von denen ein Zweig besonders als Inhaber von ſpäterhin baierischen Lehen erscheint , diese Familie scheint uns ebendeßhalb ursprünglich zu dem Lauda’ſchen Antheil von Mergentheim gehört zu haben . Alle bekannten Zu ſammenstellungen über dieſe jüngeren Herrn von Mergentheim be dürfen übrigens sehr der Sichtung ( zum Theil auch Schönhuths An gaben 1. c . * ) , wie z . B. von Biedermann gewöhnlich die drei Linien der Reiche , Martine und Süzel auf ganz irrige Weiſe ver wechselt und durcheinander gemengt sind . - -- H. Bauer . 3. Die ältesten Herrn von Weinsberg . Es ist eine beim ersten Anblick räthselhafte Erscheinung , daß wir zu gleicher Zeit die Herrn von Weinsberg als freie Herrn finden und als kaiserliche Miniſterialen . Zwar nicht , wie Cleß in seiner Wirtemb . Landes- und Kul turgeschichte II , 173 sagt : Rugger , Velrem ** ) und Wolfram von Weinsberg , wohl aber Wolframus de Winesberg erscheint in Maul bronner Urkunden von 1147 , 1148 ( Besold S. 785 ) und zwar als liber coheres gewiffer Zehenten , derselbe der 1160 ausdrücklich als liber bezeichnet wird . Er ist wohl auch der c . 1129 im Cod . hirs . S , 69 genannte Wolfram von W. gewesen , durch deſſen -winded * ) Der Martin Reich z . B. 89 ist kein Reich sondern lediglich ein Martin . ** ) Cleß scheint die ebendort erscheinenden Ruggerus de Gruningen , Ruggerus de Butencheim . Belremus de Creinhegge aus Ver sehen mit dem folgenden W. de W. zusammengeworfen zu haben .