-- 65 1 heim , Veste , Land und Gut und was dazu gehört ( Hanselm . II , 137 ) . Er ſelbſt belehnt auch Kraft ( den jüngern ) 1344 mit „ Kraulsheim Burg und Stadt halb und was dazu gehörtz , Hohenhard Burg u . Dorf und was dazu gehört , die von uns und dem Herzogthum Baiern zu Lehen gehn und rühren ( Hans . I , 448 ) , und vorher schon hatte sein Sohn Herzog Stefan , Kraft dem ältern Burg u . Stadt K. halbe zu einem rechten Mannlehen verliehen den 5. Juni 1336 , gegen das Versprechen dem Kaiser øde seinen Söhnen mit 45 Helmen zu dienen 2 Jahre , jedes Jahr einmal . Diese Verleihungen , nach längerem Besiz , hatten ihren guten Grund ; einmal war es zunächst blose Pfandschaft gewesen , dann aber hatte der hohenloh . Besizſtand überhaupt Anfechtungen zu ers leiden . Lohr und Krailsheim waren , wie wir bereits wiſſen , im Be fiz der Grafen von Dettingen gewesen , zulezt im Besize Konrads III . Gegen ihn ließen sich seine eigenen Vettern 1311 in einen Al lianzvertrag ein mit dem Bischofe v . Eichstätt der zum Zweck hatte , wenigstens einen Theil der Familiengüter ihnen zu sichern . Was nämlich von seinen Befizungen erobert würde sollte getheilt werden und die Grafen die eine Hälfte vom Stift Eichstädt zu Lehen em pfangen . Ein Theil der Güter des Aechters , war in dritte Hände gekommen . Können wir glauben , daß Graf Ludwig IX . gutwillig solchen Entfremdungen zugesehen habe ? Nein daß der wankel müthige Kaiser Ludwig gerade mit öttingen'schem Erb die Hohenlohe föderte mag die Dettinger Grafen veranlaßt haben , selbst auch die Parthei zu wechseln und auf die österreichische Seite zu treten . Hafte doch Graf Ludwig auf . Lohr noch ganz besondere Ansprüche . Schon Konrad der Schrimpf trug diese Burg von der Abtei Ellwangen zu Lehen ; durch seine Aechtung fiel sie natürlich heim . Die Abtei ver pfändete aber selbiges Lehen um 500 Pfd . , Heller an Graf Ludwig IX . und feinen Bruder . Nichts desto weniger hatte Kaiser Ludwig wie wir sehen , Lohr fammt Krailsheim an Ludwig von Hohenlohe verpfändet , die öttingenschen Lehens und Pfandansprüche mißachtend , und nachdem der Oettinger vollends auf die andere Seite überge gangen war , konnte Kraft v . H. um so ungenirter Besiz ergreifen . › Dennoch regten sich , als die Zeiten ruhiger wurden , die alten Ansprüche wieder und Kraft sah sich genöthigt den Kaiſer anzurufen , um in seinem Besiz und Pfandrechte ihn zu schüzen . Es kam nun unter kaiserl . Vermittlung zu Augsburg ein gütlicher Vergleich zu Stande in folgender Weise : Kraft v . Hohenlohe gibt dem edeln Manne Graf Ludwig sen . 1 -