119 I 20 S. 5 . S. 6 . S. 7 . der jene , welche chon in einer andern Hebammens ( chule Unterricht genommen haben , angewieſen In den oben ( S. 3. ) erwähnten Inſcriptions : find , in der hieſigen Hauptſchule der öffentlichen Zetteln , die Wohnungen betrefend , hat jeder & hre der Entbindungskunſt beyzuwohuen , und dem Schüler auch nod ; ausdrücklich benzufügen , ob nåd ) ft bey den churjirſti . Medizinal Råthen dahier er einen Privatlehrer , oder Repetitor zu ihrer Approbation die Prüfung ihrer Fähigkeit verlange , und wieviel er demſelben monatlich zu abzulegen : des Endes aber der offentliche unent : bezahlen gedenke . Ueberhaupt rollen künftig aile Tiche Lehrkurs ang der Geburtshilfe in dem Ente Hauslehrer und Repetitoróſtellen für wirklich ſtue Bindungs- Hoſpitale zum heiligen Geiſte dahier mit dierende Gymnaſiſten , nur mehr bey den Gyms dem erſten Üpril gegenwärtigen Jahrs ſeinen An : naſiums - Rektorn nachgeſucht , und vou denſels fang nehmen , und drey Monate hindurch ununter : ben unter würdige Schüler der hdhern Klaſſen brochen fortdauern wird ; ſo wird ſolches hiemit 34 vertheilt werden . dim Eude offentlid ) bekannt gemacht , damit die zu dieſer Kunſt lufttragenden ( chicklichen Lehrlinge ſich an obbeſtimmtem Tage und Orte ( indem ſpåter keine Jünglinge , deren Wandel , Fleiß und Forts mehr angenommen werden ) einfinden ; die Orts : gang den gerechteu Erwartungen des Vaterlandet Dbrigkeiten aber , denen ohnehin das Wohl der nicht gehörig entſpricht , ſind beſonders in den Unterthanen anvertraut iſt , den hauptſächlichſten erſtern Klaffen ehebåldeſt audzumuſtern , und in Bedacht dahin nehmen , daß die nod ) ungelernten , den Bürgerſtand zuriidzuweiſen . doch zum Unterrichte fåbigen Lehrlinge und Heba ammen , welche die zu dieſein Amte nothig körper : lichen und ſittlichen Eigenſchaften beſitzen , ſich das Diejenigen Schüler , welche dereinſt Redt 8s Zutrauen ihrer Gemeinde erworben haben , des ges gelehrte , Prieſter , Aerzte , Apotheker , ſåufigen Lefens , allenfalls auch des Schreibens Chirurgen oder Buchdrucker zu werden kündig , von guten Begriffen , und daher nicht über gedenken , ſind unerläßlidi verbunden , auch die 40 Jahre alt ſind , in dieſer Lehre mit den nöthis griechiſch- und lateiniſche Sprachen wes gen Unterhaltskoſteu zu 36 fl . 24 kr . dann mit ei : nigft bis zum hinlänglichen Grade zu erlernen . nem obrigkeitlichen Annahms - Zeugniſſe in Zeiten Jenen Schülern aber , welche ſich zur gründlichern hieher abgeordnet werden . Erlernung einer Kunſt , oder zum Umgange mit der München den roten Februer 1803 , feinern Welt blos in dazu erfoderlichen Real : Ges Churfürſtliche General : Landesdirettion . genft ånden vollkommner auszubilden wünſchen , und nach Verlauf einiger Schuljahre das Gymnas Freyherr von Beichs , Präſident . fium wieder verlaſſen werden , iſt die Erlernung Rainprechter , Sekretår . der gelehrten Sprachen nicht aufzubringen . nogom S. 8 . Da man ben der bisherigen Einrichtung be : Gelege und Vorſchriften merft hat , daß einige Sduler , um am Ende des für die Schüler der churbaieriſchen Gymnaſien . Schuljahres doch wenigſt einen oder zwen Preiſe davon zu tragen , ſich mit beſonderm Fleiße nur auf . einige Behrgegenſtände verlegen , dagegen manche ( Fortſegung . S. R. Bl . 7ted St. Seite 104 bi $ 106. ) andere , nicht minder nuzbare vernachläßigen ; ſo follen fiinftig nicht mehr , wie ehedem , aus jes dem Lehrgegenſtande besondere Preiſe , Tons Im Verlaufe des Schuljahres feine Wohnung dern aus mehrern zuſammen berechneten ohne ausdrüdlide Genehmigung des Rektorato abs lehrfächern allgemeine , die dem fleißigern Schu : zuảndern , iſt bey ſchwerer Ähndung nicht er : ler zur noch größern Ehre gereichen , öffentlich und laubt , und auch nach erhaltener Bewilligung mit möglichſter Feverlichkeit ausgetheilt werden , ſom muß jeder ſogleich der churfürſtlichen Polizey : Dia daß zuerſt aus den zwey gelehrten Spras rektion ſchriftlich anzeigen , was für eine Woh- den ( den Fortgang aus beyden zuſammberecha Hung er ; fich ſtart der Berlaffenen gewählet habe . net ) und rodanu aus den teutſchen Spraca S. 4 ,