633 634 Bekanntmachunge n . oder der Eigenſchaft der Güter mit der geeig : neten Umſicht bisher nicht vollzogen wurde . ( Die Rudbezahlung der Stipendien der nuna Das Staatsårar iſt benachtheiliget , wenn mehr angeſtellten ehemaligen Stipendiateu an der Univerſitåt zu Landshut betreffend . ) dieſe Unterſuchung nicht gründlich geſchieht oder gar unterbleibt . Minifterium des Jnnern . Die Güter in Baiern ſind betanntlich auf Auf Befehl Seiner Majeftåt des Königs . a ) Erbrecht , Såntliche königliche Staatsdiener , welche b ) Leibgeding oder Leibrecht , die regulirten Rückerſtattungs- Friſten an din c ) Neuſtift , und während ihrer akademiſchen Studien auf der d ) Herrngunft oder veranleitete Freiſtift Univerſitåt zu Landshut genoſſenen Stipendien bisher verliehen worden . noch nicht bezahlt haben , erhalten hiedurch den Die Wirkungen dieſer verſchiedenen Guts : Auftrag , dieſe Friſten långſtens bis zum 15. erwerbungen ſind ſich nicht gleich . April 1. I. an die fónigliche Ephorats : Kaſſe in Die Rechte und Verbindlichkeiten zwiſchen Landshut um ſo gewiffer einzuſenden , als dem Grundherru und dem Grundholden weis nach Ablauf dieſes Zeitraumes der ſchuldige . chen beſonders in Beziehung auf die Dauer Betrag ſogleich durch Abzug an dem Gehal : derſelben ab . te der betreffenden Individuen erholt werden Das Erbrecht ſpricht ſich als fortdau : müßte . ernd von ſelbſt aus , inſoferne die in den Ge : Vorſtehende Beſtimmung roll zur Nach : rezen beſtimmten Fålle der Kiaducitat nicht ein : achtung für alle Betheiligten durch das allge : treten . meine Regierungsblatt zur Offentlichen Kennts Das leibgeding oder Leibrecht ſtirbt niß gebracht werden . dagegen mit dem Leibe desjenigen ab , wel . München den 27. März 1809 . chem daſſelbe verliehen iſt , und erſtreckt ſich Freiherr von Montgelas . alſo nur ad vitam accipientis ; - die Neu , - Durch den Minifter ſtifts : Gerechtigteit wirft nicht weiter , der General Sekretar als ſo lange der Concedent lebt ; und f . Robell . die Herrngunſt oder veranleitete ( Die bei den Forſtrechts - Liquidationen zu beobs Freiſtift endiich fann zu allen Jahren zu : ะ achtende Verſchiedenheit der Grundgerechtig : růckgenommen werden . teiten betreffend . ) Bei den Forſtpurifikationen hat daher die Im Namen Seiner Majeſtät des Königs . Grundbarkeit oder Eigenſchaft der Güter eis Man hat bemerkt , daß bei den Forſts nen weſentlichen Einfluß in die Entſcheidung : rechts : liquidationen die in der Verordnung ob dem Forſtberechtigten zur Abidſung ſeines vom 20. April 1804 ( Regierungsblatt Stůck Forſtrechtes ein Waldgrund abgetreten werden XVII , Seite 418 ) vorgeſchriebene Unterſu : darf oder nicht . Als fünftige Normalbeſtim : chung der Grundbarkeit der Eingeforſteten , mung wird daher feſtgeſezt : } 44