43 44 Zugleich hat ſie über die genaueſte Vollzies Jn der nämlichen Abficht wollen Wir aber hung , und durchgångige Handhabung berühr : puumehr nach vorausgegangener reifer Erwås ser Verordnung nach allen ihren Theilen zu wa : gung , nach Vernehmung des hieſigen Magt : chen . München den 7ten Dezember 1804 . ſtrates , und Unſrer Landesdirektion für die Mar. Jof . Shurfürſt . Zukunft , und bis . Wir über die Vergangen : heit mit Schonung der daraus hergeteiteten ( L.S. ) Privatrechte ein angemeſſenes Regulattó feft : Frenherr von Montgelas . geführten , und bereits getroffenen Verfügungen regen tonnen , unter Bezuge auf die eben an : , Auf folgende adgemeine Beſtimmungen für alle Ehurfürſtl . höchſten Befehl . jene Qrte , und alle jene Fålle , wo die vers meintliche Realität der Handwerte , oder eis von Geiger . nes in Frage ſtehenden Gewerbes hinlänglich ( Die Beylagen folgen im nadſten Blatte . ) nachgewieſen werden fann , verordnen : 1 ) Es roll feine Ceßion , oder Veråuße : rung einer ſolchen Handwerksgerechtigkeit ans ( Die Handwerks - Befugniſſe betreffend . ) ders , als mit vorgängiger Bewilligung der Mar. Joſeph , Churfürſt zc . ordentlichen Obrigteit , und wo beſonders Po : Nach der Natur und Eigenſchaft der Sache , fizen . Kommißionen angeordnet ſind , auch mit , derer Gutheißen geſtattet werden . nach den bisherigen gerezlichen Beſtimmungen ( Not , ad Cod . civ . P. V. Cap.27 . S. 21 .; Re- 2 ) Dieſe Bewilligung iſt nur zu ertheis fcript vom 25ten Juny 1771 , wie auch Vers len , wenn die Abtretung an ein handwerks : ordnung vom 2oten März 1783 ) und nach dem fündiges Subjekt geſchießt , und wenn wegen alten teutſchen Grundſake : Runft erbt nicht , der Subſiſtenz des abtretenden Gewerbmans fönnen die Handwerksbefugniſſe , welche blos nes Vorſehung getroffen iſt . auf perſönlicher Geſchidlichteit beruhen , die Natur reeller Gerechtigteiten , oder eines vers 3 ) Ben einer jeden folchen Abtretung fols äuſſerlichen Eigenthumnes nicht annehmen . len die Bedingungen unterſucht , und alle unzu : låßige und zu beſchwerliche Foderungen und Nachdem ſich aber doch an verſchiedenen Angebothe , welche mit den Polizen Grundfågen Drten gegen dieſe geſezliche Verfaſſung zum nicht vereinbarlich ſind , entfernet werden . größten Nachtheile der Landesinduſtrie , und des ganzen Publikums eine Vererbung und 4 ) Die Ceßion eines ſolchen für real an : bedingte Veräuſſerlichkeit einzelner bürgerlis erkannten , und titulo onerofó erlangten Ge : cher Gewerbe theils auf dem Wege des Her : werbes foll niemals am einen hohern Preis ' ges tommens , theils durch einſeitige , von der ſtattet werden , als um welchen es von dem . Landesherrſchaft nicht beſtåttigte Vereine ein : lezten Beſitzer erweislichermaffen nach Abrech gedrungen hat ; ſo haben Wir Uns , um den nung der allenfalls initverkauften Realitåten , hochſtnachtheiligen Folgen wenigſtens für die Werkzeuge , Materialien und Vorråthe erwor : Zukunft Schranken zu ſehen , gendthiget geben wurde , oder wofür daſſelbe verpfändet ges ſehen , ſchon durch eine den 5ten Dezember weſen war , damit die darauf allenfalls fchon vorigen Jahres erlaſſene Verordnung , rückſicht : obrigkeitlich konſtituirten Hypotheken geſichert lich der hieſigen Gewerbe , Vorſehung zu treffen . bleiben .