638 frankreich. Paris, 8. Juli. Der „Conſtitutionel“ zeigt den Tod des Cultusminiſters For to ul an, der am 7. Juli in Ems, wohin er mit ſeiner Familie gereist, vom Schlage getroffen IVUUDf. Spanien. Madrid, 3. Juli. Nach der Epoca wird die Vermählung der Infantin Amalia mit dem Prinzen Ad al hert von Bayern vor dem Auguſt nicht ſtattfinden. Rußland. P et e r s burg, 9. Juli. Durch kaiſerlichen Ukas wird die Amneſtie anch auf die Flüchtlinge aus den ruſſiſchen weſtlichen Gouvernements aus dem Jahre 1830 und 31 ausge dehnt. Es wird gegen die Heimkehrenden keine gerichtliche Ber folgung eingeleitet werden, ſie haben bloß einen erneuerten Eid der Treue zu leiſten, wogegen ſie in ihre Rechte wieder eingeſetzt wer den und nach drei Jahren Anſtellungsfähigkeit erhalten. (Tel. Dep. d. Korreſp. v. u. f. Dtſchld.) M i e der bei ty e r iſch e . *+* Vilshofen, den 10. Juli. Am 7. Juli fand in den Lokalitäten des Gratzl'ſchen Gaſthauſes ein eben ſo heiteres als gemüthliches Feſt ſtatt. Es galt dasſelbe dem Herrn Rentamts“ Oberſchreiber, welcher ſchon ſeit 50 Jahren ununterbrochen bei den - k. Rentämtern Oſterhofen und Vilshofen Schreibersdienſte geleiſtet. Da ſich der verehrte Jubilar die Achtung und Liebe nicht allein in Vilshofen, ſondern auch in weitern Kreiſen erworben hatte, ſo drängte ſich eine große Zahl von Feſttheilnehmern am Abende des 7. Juli um den Gefeierten. Eine gut beſetzte und eben ſo gut ausgeführte Harmoniemuſik, vortrefflicher Gerſtenſaft aus dem hinteren Fäßchen, ſowie ein entſprechendes Transparent mit ben galiſchem Feuer trugen das Ihrige zur Hebung des Frohſinnes bei. In einer längeren Rede des Herrn Karl Föcker er wurde des Jubilars Humanität und ſtets ungetrübte Rechtlichkeit in ſei nem verantwortungsvollen Berufe uns vor Augen geführt, ſowie auch ſeiner Eigenſchaft als ungefälſchten deutſchen Zechers Er wähnung gethan, was allgemeinen Anklang fand. Möge der Ge feierte noch manche frohe Jahre unter uns verleben, noch manche kräftige Priſe aus der ihm überreichten ſilbernen Ehrendoſe zu ſich nehmen! * Am 8. d. Mts. Abends ſchlug im Orte Meſn erſchlag, kg. Ldg. Wegſcheid, der Blitz in den Stadel der Bauers Wittwe Franziska Pilsl, und zündete denſelben an, wobei die Wohnge bäude derſelben nebſt den Behauſungen des Bauern Martin Jell, des Häuslers Andreas Hödl und Johann Heindl verbrannten. Der Brandſchaden dürfte die Summe von 10,000 fl. erreichen. In einigen wenigen Exemplaren der geſtrigen Zeitung muß es im Abſchiedshirtenbriefe dort, wo von den „Mittheilungen ſeliger Geiſter“ die Rede iſt, heißen: „ſonſt achtbare Gläubige“ ſtatt „ſollſt achtbare c.; ſowie im Aufſatze über den kirchlichen Kunſtverein in der Diöceſe Regensburg: „Als ſehr nützlich wird empfohlen das in Cöln erſcheinende und von Baudri redigirte Organ für kirchliche Kunſt“ ſtatt „Budri“ :c. 32ſtes Schwurgericht von Niederbayern zu Straubing. " (Schluß des in letzter Nro. abgebrochenen Schwurgerichts Berichtes). II. Diebſtähle zum Schaden der Bauersſöhne Johann und Georg Geishauſer zu Unterrattenberg. Den Bauersſöhnen Johann und Georg Geishauſer wurden in der Nacht des 16. März 1855 aus einem Kaſten und einer Truhe, welche zwar verſperrt waren, wozu der Dieb aber leicht den obenge egenen Schlüſſel ſich verſchaffen konnte, Kleidungsſtücke und baar Geld entwendet, und zwar nach gerichtlicher Schätzung dem Johann Geishauſer ein Geſammtwerth von über 25 fl. und dem Georg Geishauſer von über 5 fl. Dietmaier geſteht zu, dieſe Sachen entwendet zu haben und mit den Lokalitäten und Eigenthumsverhältniſſen der geſtohlenen Effekten ganz gut bekannt geweſen zu ſein und wußte, daß er durch dieſen Diebſtahl den Johann und den Georg Geishauſer beſchädige. Er geſteht ferner zu, daß die Anna Strohhuber, von ihm über dieſe Diebſtähle unterrichtet, einen Theil der entwendeten Sachen verborgen habe, und es fanden ſich auch bei der Haus ſuchung in den in zwei dem Kaſtenhuber von Wurmannsquick ge hörigen Holzſchupfen ein großer Theil der geſtohlenen Kleidungs ſtücke; die Kaſtenhuber bekennt auch, daß ſie von der Anna Stroh huber in Kenntniß geſetzt worden ſei, daß dieſe Effekten geſtohlen und Eigenthum des Geishauſer ſei, ſelbe zum Verſtecken erhalten habe. – Die Anna Strohuber geſteht zu, dieſe Sachen von Dietmaier zur Aufbewahrung übernommen zu haben, will jedoch anfänglich geglaubt haben, daß dieſer ſie geneckt habe, gibt aber zu, daß ſie ſpäter wohl gedacht habe, daß ſie geſtohlen ſeien, – Von Seite der Vertheidigungen ward das Vorhandenſein der zum Verbrechen des Raubes geſetzlich nothwendigen Momente be ſtritten, insbeſondere weil Strohhuber die Flinte keineswegs in der Abſicht, um Jemanden zu beſchädigen, oder die Hausbewohner von der Verfolgung zum Zwecke der Wiedererlangung der geſtohle nen Gegenſtände abzuſchrecken, abgefeuert habe, ſondern lediglich, um ſeine Perſon ſicher zu ſtellen. Da der Schuß ohne be ſtimmtes Ziel abgefeuert wurde, laſſe ſich eher ſchließen, daß gar keine rechtswidrige Abſicht dieſer Handlung unterlag. Bezüglich des Diebſtahls an Georg Geishauſer machte die Vertheidigung geltend, daß nach dem Ergebniſſe der Verhandlung der Werth des Geſtohlenen den Betrag von 5 fl. nicht überſchrit ten habe. Die Geſchwornen erklärten durch ihren Obmann Hrn. Joſ. Leeb den Joſ. Dietmaier ſchuldig des Verbrechens des Raubes III. Grades in Konkurrenz mit dem Diebſtahle an Geishauſer, den Anton Strohhuber des Verbrechens des Raubes II1. Grades, die Anna Strohhuber der Begünſtigung zum Raube und Diebſtahle an Geishauſer, die Maria Kaſtenhuber der Begünſtigung zum Diebſtahls Vergehen und einem polizeilich ſtrafbaren Diebſtahle für ſchuldig. Das Erkenntniß des Schwurgerichtshofes lautete: für Dietmaier und Anton Strohhuber auf Kettenſtrafe, für Anna Strohhuber 1% Jahre Gefängniß, und für Maria Kaſtenhuber 1 Monat Gefängniß. §* Straubing, den 9. Juli 1856. 11. F a l l. Die Sitzung eröffnete der Stellvertreter des Schwurge richts-Präſidenten, der kgl. Kreis- und Stadtgerichts-Direktor Herr Gebrath. Die Anklage ward vertreten von dem k. lII. Staatsanwalt Hrn. Mayer. Die Vertheidigung führte der k. Advokat Hr. Dr. Hölzl. Als Geſchworene zu fungiren traf das Loos die Herren: 1) Georg Graßl, 2) Joſeph Weſt er moſer, 3) Georg Simmet, 4) Anton Kraut, 5) Jo ſeph Brandl, 6) Alois Scheuerl, 7) Ignaz Brugger, 8) Andreas Bauer, 9) Herrmann B a man n, 10) Joſeph Beigl, 11) Georg Ab s in aier, 12) Joſeph Stuck. Die heutige Verhandlung betrifft die Anklage gegen Martin Moſer, 25 Jahre alt, lediger Schmidſohn von Saffer ſtetten, Ldg. Rotthalmünſter, beſchuldigt 1) des Verbrechens des einfachen Todſchlages verübt am 24. Ä 1856 an dem Dienſtknechte Martin Weislhuber von Rie denburg, - 2) des Vergehens der nicht prämeditirten Körperverletzung höheren Grades verübt an demſelben Tage an dem Schuhmacher Georg Wirmüller von Riedenburg. - Der Hergang der Sache war nach dem Ergebniſſe der heuti gen Verhandlung folgender: Am Charſamstag den 22. März 1856 gingen der Schmid ſohn Martin Moſer und der Dienſtknecht Xaver Roſenauer von Saffenſtetten zum Kammerfenſter an die nahe gelegene Aichmühle. Ungeachtet der Müller Pöppel und der auf der Mühle anweſende Schuhmacher Georg Wirmüller ſie fortſchafften, ſtieg dennoch Mar tin Moſer zum Fenſter der Mägdekammer auf den Schrott hinauf, es war dieß um 9 Uhr Nachts. Als er aber am Fenſter ange kommen war, reichte ihm auf einmal Wirmüller, der indeß in die Kammer geeilt war, die Hand zum Fenſter heraus, und ſagte