8 Sind zusammenhängend gebaute Ortschaften auriums der Provinz Brandenburg die Kirche zu Al mofen , Diöcefe Galau , im Sinne des § . 245 Tit , 11 Thl . II als Filialkirche innerhalb der Barechie Petershain anerkannt worden ist . Frankfurt a . D. den 30. Dezember 1868 , Königliche Regierung ; Abtheilung für Kirchen und Schulwefen . berühren , fe ist , wie bei Landtransporten zu vers fahren . Die Durchfahrt ist von der Polizeibe hörde nur zu geftatten , nachdem die Passage von anderen Schiffen frei gemacht und Anordnung getroffen ist , daß Brücken 2c . ohne jeden Aufent❘ halt paſſirt werden können . In größeren Städten und bet beengten Wasserstraßen ist die Polizei behörde befugt , die Durchfahrt ganz zu untersagen . d . In Beziehung auf die beim Anlegen einzuhaltende Entfernung von Gebäuden , sowie auf die Tages . zeit , wo die Weiterbeförderung Statt finden darf , kommen die für Landführwert gegebenen Vors schriften auch bei Schiffen zur Anwendung . 8. 11. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehen den Vorschriften , insofern sie nicht nach § . 345. Nr . 3 and 4 des Strafgesetzbuchs einer höheren Strafe un terliegen , werden mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thlr . oder einer Gefängnisstrafe bis zu 14 Tagen geahndet . Die Polizeibehörden werden angewiesen , auf die Ausführung und Becbachtung der vorstehenden Ver erdnung zu halten . Frankfurt a . D. , den 16. Dezember 1868 . Königliche Regierung ; Abtheilung des Innern . * | ( 4 ) Mit Bezug auf unsere Amtsblatt - Bekannt machung vom 6. Dezember 1860 ( Amtsblatt pro 1860 , Seite 393 ) bringen wir auf Grund eines Rescripts des Herrn Finanz - Minifters vom 17. b . Mts . III 27,037 fernerweit zur öffentlichen Kenntniß , daß die Waaren Controle im Binnenlande in den Kreisen Prenzlau , Templin , Ruppin und Ost - Briegs nit des Regierungs . Bezirks Potsdam , soweit fie bas selbst noch bestand , aufgehoben worden ist . Frankfurt a . D. , den 29. Dezember 1868 Königliche Regierung ; Abtheilung für indirecte Steuern . Frankfurt a . D. , den 2. Januar 1869 . Königliche Regierung ; Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen . ( 3 ) Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kennt niß , daß mit Genehmigung des Königlichen Confifto Bekanntmachung der Königlichen Direktion der Niederschlesisch - Märkischen ( 2 ) Die Küster- und Lehrerſtelle zu Rehfeld , in ber Diocese Königsberg I. , Privat- Patronate , mit einem Einkommen von 180 Thlr . , außer Wohnung und Brennmaterial , wird zum 1. März cr . vakant . Die Rüfter- und Lehrerſtelle zu Trebit , in der Diocese Liebenwer da , Königlichen Patronats , mit einem Einkommen von 180 Thlr . , außer Wohnung und Brennmaterial , wird zum 1. April cr . vakant . Die Küster , und erste Lehrerstelle zu Ludwigeruhe , in ber Diocese Landsberg a . W. , Königlichen Patro nate , mit einem Einkommen von ca. 225 Thlr . , neben freier Wohnung und Brennmaterial , ist durch den Tob ihres bisherigen Inhabers erledigt . Die Küster- und Lehrerstelle zu Mehlen , in der Diocese Guben , Privat - Patronats , mit einem Eiufom men von ca. 180 Thlr . , neben freier Wohnung und Brennmaterial , ift burch ben Tob ihres bisherigen Inhabers erledigt . Die zweite Lehrerftelle in Starzeddel , in der Diocese Guben , Privat - Patronats , mit einem Einfom men von ca. 180 Thlr . , neben freier Wohnung und Brennmaterial , ist durch den Tod ihres bisherigen Inhabers erledigt . Die Kantorftelle an der deutschen Kirche und Jette Lehrerſtelle an der Realschule zu Lübben , Privat Patronate , mit einem Einkommen von ca. 350 Thlr . , | Bemerken , daß der Situationsriß in dem Büreau des ist Eisenbahn . T Bom 1. Januar . 3. werden direkte Fahr billets zu den Schnell und Eilzügen , sowie zu den dret ersten Wagentlassen der Personenzüge von Sommerfeld nach Leipzig via Görlik und umgekehrt verausgabt werben , auf Grund deren gleichzeitig eine direkte Expedition des Reisegepäcks ſtattfindet . Berlin , den 27. Dezember 1868 . Königliche Direktion i der Niederschleſiſch - Märkischen Eisenbahn . Bekanntmachungen des Königlichen Oberbergamts . ( 1 ) Nachstehende Berleihungsurkunde : . „ Auf Grund der am 7. Juni 1868 präsentirten Muthung wird dem Kaufmann A. Braun zu Zielenzig unter dem Namen ,, Diana I. " das Bergwerkseigenthum in dem Felde , dessen Begränzung auf dem heute von uns be glaubigten Situationsriffe mit den Buchstaben : a b c f h k a bezeichnet ist , und welches einen Flächeninhalt von 500,000 . Ltr . , geschrieben : Fünfhunderttausend Quadratlachtern umfassend - in den Gemeinden Tempel und Grochow und im La gower Forst im Kreise Sternberg bes Regierungsbe girts Frankfurt a . D. und im Oberbergamtsbezirke Halle gelegen ist , zur Gewinnung der in dem Felde vorkommenden Braunkohlen hierdurch verliehen , " ur tundlich ausgefertigt am beutigen Tage , wird mit dem # - -- liegt , unter Verweisung auf die Paragraphen 35 und 36 des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht . Halle , den 2. Dezember 1868 . Königliches Oberbergamt ,