. Die lehen der krone Böhmens wurden ſchon in der frühern Zeit in zwei Hauptclaffen getheilt : in die eigentlich böhmiſchen und in die deutſchen . Wäh : rend man unter die erſtern alle diejenigen rechnete , welche innerhalb der alten Grenzen Böhmens und in dem incor porirten Mähren und Schleſien lagen , nannte man deutſche Lehen der Krone alle jene , welche außerhalb der alten Grenzen Böhmens , nämlich in dem Bezirke von Eger und Elbogen und weiterhin im deutſchen Reiche , beſonders im fränkiſchen , ſchwäbiſchen und bairiſchen Kreiſe desſelben ſich befanden , und entweder Reich & afterlehen , die der König von Böhmen vom deutſchen Reiche zu Lehen hatte und wieder weiter an andere verlieh , oder aber unmit : telbare Leben der Krone Böhmens waren . 213 im Laufe der Zeit die genannten Bezirke von Eger und Elbogen dem Königreide Böhmen einverleibt und dadurch die alten Landes . grenzen auf dieſer Seite weiter hinausgerückt wurden , hielt man gleichwohl an der frühern Bezeichnung der Lehen feſt , rechnete die nun innerhalb der böhmiſchen Landesgrenzen im elbogner und egerer Bezirke ſituirten Lehen fortan unter die deutſchen Leben der Krone und unterſchied ſie von den noch immer außerhalb der Grenzen gelegenen deutſchen Les hen nur durch Aufnahme der Eintheilung in feudal intra et extra curtem . So wie ſich im Laufe der Jahrhunderte und durch den Zuſammenfluß verſchiedener Umſtände der einſt ſo bedeutende Lebenbeſtand der Krone Böhmens ſelbſt im Innern des Reiches ſehr verminderte , ſo war dieß auch und zwar in verſtärktem Maße der Fall bei den im Austande gelegenen , mit Böhmen nur durch den feudal nexus in Verbindung geſtandenen Gütern ; ja dieſe fielen in Folge des Preßburger Friedens und des darin angenommenen Länder : purificationsſyſtems ganz hinweg . Böhmen gewann aber dafür die , freilich viel geringfügigeren lehen , welche innerhalb 1