Außerordentliche Beylage zU M. Kreis - Intelligenz - Blatte Nro. 18. vom 2. May 1836. (Die techniſchen Unterrichts- Anſtalten betreffend.) Königreich Bayern. Staats - Miniſterium des Innern. Als Seine Mäjeſtät der König durch allerhöchſte Verordnung vom 16ten Februar 1835 (Regierungs-Blatt Jahrg. 1833 Nr. 9 S. 177 u.ſg.) den geſammten techniſchen Unterricht nach einem um faſſenden Syſteme zu reorganiſiren und auf der breiten Grundlage wohlbemeſſenen Ineinandergrei fens aller verwandten, mit den übrigen Bildungs Anſtalten der Monarchie in entſprechende Wechſel Wirkung zu ſetzen geruhten, konnte es den ſo wohl meinenden Königlichen Befehlen an freudigem Ents gegenkommen nicht fehlen. Und in der That, kaum war der großartige Gedanke des erhabenen Monar chen durch die Vollzugs - Vorſchrift vom 28. März 1833, durch die Erläuterungen vom 24. July deſſel ben Jahres, dann durch die generaliſirten Weiſungen vom 4., 5. und 30. Dezember 1833, 4. Auguſt und 5. November 1834, 9. März, 14. Juny und 15. September 1835, Verwaltenden und Verwal teten in ſeinem vollen Umfange klar geworden, ſo reiften auch allenthalben ſeine Folgen zur ſegen vollen Frucht. Die kurze Friſt zweyer Jahre reichte hin, ohne Erhöhung der öffentlichen Auflagen, ohne Inanſpruchnahme des Reichs-Reſerve-Fondes, auf dem einfachen Wege möglichſt zweckmäßiger Ver wendung der verfügbaren Mittel eine Schöpfung bervorzurufen, deren ſich im gleicher Vollſtändigkeit kaum ein anderer deutſcher Staat erfreuen möchte; Stolz und Dank-Gefühl erfüllen jede Bayer-Bruſt bey dem Anblicke ſolcher Ergebniſſe. Sollte aber dem zu Standegebrachten eine nachs haltige Dauer zugewendet werden, ſo konnte der primitive Vollzug nicht genügen. Es galt vielmehr die im Ganzen bewährten Anordnungen der Grün dungs-Epoche auch rückſichtlich ihrer einzel nen Wirkungen einer genauen Prüfung zu un terſtellen, und dem Bereiche der örtlichen und pro vinziellen Erfahrungen jene ergänzende Momente zu entnehmen, welche etwa erfoderlich ſeyn konnten, dem Syſteme auch in allen ſeinen Spezialitäten eine ächt praktiſche Entwicklung zu ges währen. Dieſer Zweck ſchien wichtig genug, im Angeſichte der II. Induſtrie - Ausſtellung einen Zuſammentritt ſämtlicher Regierungs-Referenten über Gegenſtände des Bau- Weſens, der Landwirthſchaft, des Han dels, der Induſtrie, der Gewerbe und der Stas tiſtik, dann der Vorſtände und Zeichnungs-Lehrer ſämtlicher Schullehrer - Seminare und ſämtlicher bis zu jenem Tage entſtandenen techniſchen Schu len, in München zu veranlaſſen; und dreywe ſentliche Berathungen dieſer würdigen in der Bey lage 1. namentlich aufgeführten Männer ſetzen das unterfertigte königliche Staats - Miniſterium nun mehr wirklich in die angenehme Lage, die bisher zerſtreuten Vollzugs-Direktiven durch nachſtehende die örtlichen Wahrnehmungen und namentlich auch die Wünſche der Gemeinden billig berückſichtigende, von nun an allein gültige Vollzugs-Inſtruktion zu erſetzen.» 1