168 S. 7 bezetdneten allgemeinen frantheiten an dem Confcribirten fich vorfinden . Dann werden dte etnzelnen Theile des Körpers mit Beobachtung der in dem S. 8 angegebenen Drdnung nach den Grundfäßen der Kunſt unter Zuhilfenahme auch der in neuerer Zeit gegebenen Hilfsmittel mit ſtrenger Ueberſicht unterſucht . Wenn im Einzelnen Alles unterſucht und nichts Fehlerhaftes vor gefunden worden iſt , was den Mann zum Militärbtenfte untauglich macht , ſo muß derſelbe noch einmal mit den Armen und Füßen Bewegungen nach allen Richtungen machen . Während er hierauf im Zimmer einiges mal auf- und abgeht , und ſeine Arme am Letbe geſtreďt berabhängen läßt , wird ſein Gang beobachtet , ob nichts weitere Abweichendes vora handen tft . S. 18 . Bet dieſer Unterſuchung haben fich die Aerzte ſogleich ſchlüſſtg zu machen , ob der Conſcribirte zu jeder oder nur zu einer beſondern Wafs fengattung geetgnet fet . Die Erforderntſſe der verſchiedenen Waffengat tungen werden daher hter aufgezählt : 1 ) Die ſchwere Cavalerte erfordert eine Größe von wenigſtens 5 Fuß 11 Zoll , und breitſchulterige , ſtämmige , aus den Hüften gewad fene Leute , damit die Cutraſſe nicht durch Aufliegen auf den Düften beldwerlid fallen . 2 ) Zur leichten Cavalerie genügt ein Maaß von 5 Fuß 9 Zou . Diet dafür beſtimmten Conſcribirten ſollen einen ſchlanken Wucho , för = ; perliche Anlage und Gewandtheit haben . 3 ) Zur Artillerte und zwar ſowohl zur fahrenden als rettenden wird eine Größe von 5 Fuß 11 Zoll als Regel , und ein ſtarter Körperbau erfordert . Bet nachgewieſener ſonſtiger vollſtändiger Befähigung zu dieſer Waffengattung genügen 5 Fuß 10 Zou . 4 ) Zu dem Artillerie - Fuhrweſen gehört eine Größe von 5 Fuß 8 zou , hinreichende Kraft für die vorkommenden ſchweren Dienſtverrich tungen und eine feſte Geſundheit . Leute mit geringen Gebrechen , welche zum Lintenmilitär unfähig machen , find auch unter dieſem Maaße in das Fuhrweſen einzureihen , wenn ſie hinlängliche Kraft und eine feſte Geſundheit befißen , und mit Pferden und Wagen umzugehen wiſſen . 5 ) Für die Infanterte mit Etnſdhluß der Jägerbatatulong genügt eine Größe von mindeſtens 5 Fuß 4 Zoll . 6 ) Der Gentedienſt erfordert eine Größe von 5 Fuß 10 Zoll , ſtarten feſten Körperbau , gewölbte Bruſt , tüchtigen Nađen und Schultern , gehörige dauerhafte Stärke der Beine . S. 19 . Bet den hellbaren Krankheiten und Gebrechen find folgende Grunds fäße zu beachten : 1 ) Rein " Conſcribirter tann angehalten werden , fich behufe Fetner Herſtellung einer chirurgiſchen Dperation zu unterwerfen . Ift : daher ein Gebrechen der Art , daß es ohne dieſe Hilfe nicht bes :