119 I20 1 ) Die Kreis direktion von Franfenthal enthält die Cantone ; Im Namen Seiner Majeft åt des König 8 . Frankenthal , Dúrfþeim , Grúnítadt , Mutterſtadt , Neuſtadt , :: $ aru Speier . I 2 ) Die Serefsdirektion von Landau , die Cantone : Germersheim , Edenkoben , Annweiler Bergzabern , Kandel , Sandau . 3 ) Die Preisdirektion von Zweibrüder , die Cantone : Sandſtuhl , Waldmo bure Bliescaſtel , Homburg , Waldfiſchbach , Dahn , Pirmaſenz , Hornbach , Medelsheim , Zweibrücken . Verordnung die Stragung der Staarecapitalien , und die Er : neuerung der Schulettiefe betreff.nd . Das faiſerlich franzdfiſche Dekret vom 21ſten Oktober 1809 und die Verordnung der vormals gemeinſchaftlichen Landes : Adminiſtration zu Worms vom 18ten Juli 1815 ( Amtsblatt Nro . 41 ) batten die Vers dußerung von Staatskapitalien an dritte Perſonen , unter Bewilligung eines bes trächtlichen Nachlaſſes authoriſirt ; þier : durch waren die Schuldner der Wigfúhr gewinnſüchtiger Spekulanten preis geges ben , und das Aerarium erlitt bei dem ůbermaßigen Nachlaſſen einen bedeutenden Perluft . Um dieſe Nachtheile abzuſtellen , und zugleich die Rechte des Lerars , die bisher ſebr verwahrloſet und gefährdet waren , gebårig zu fichern , wird daber Folgendes verordnet : 1. Die Verordnung der vormaligen ges meinſchaftlichen ( andes - Adminiſtras tion zu Worins vom 18ten Juli 1815 ( Umtsblatt Nro . 41 ) iſt zu : rückgenommen . 2. Die Verdußerung von Staatskapis talien an dritte Perſonen findet in der bisberigen Form vom aften Uuguſt dieſes Ingrs an nicht mehr ſtatt . 4 ) Die Kreisdirektion son Kaiſerslautern , die Cantone ; Dhermoſchel , Sauterrecken , Nockenhauſen , Kirchheimbolanden , Kuſel , Wolfsſtein , Otterberg , Winnweiler , Grubeim , Kaiſerslautern .