Am f S B I a ft für Das kón . baieriſche Gebiet auf de in linken Rheinufer . Speie , N : 1 . den 1 tem Juli 1816 . ! Bir Marimilian Joſeph , Kuſel , dieſer lektere jedoch mit Ausnahme von Gottes Gnaden König von Baiern 26 . einiger Orte auf der Strafe von St. Entbieten Allen und jeden , welche dieſes leſen , Wendel nach Baumbolder , wofér eine oder leſen hören , Unfere Gnade und Unſern Gruß , Vergütung durch eine im Einverſtändniſſe und fügen denſelben zu wiſſen : mit den zu Frankfurt verſammelten Bes Da in Folge eines zwiſchen uns und volmachtigten der verbundeten Höfe feſt : Seiner Majeſtát dem Kaiſer von Defter : jaſeßende Territorial : Ausgleichung erfola reich abgeſchloſſenen Vertrages folgende gen wird ; - von dem Departemente Gebietstheile auf dem linken Rheinufer : des Niederrheins der Canton , die als von dem Departemente des Stadt und die Feſtung { andau , dieſe legs Donnersberg die Preiſe Zweibrücken , tere als Bundesfeftung nach den Beſtims Kaiſerslautern und Speier , legterer jes . mungen vom zten November 1815 , fers doch mit Ausnahine der Cantone Worms ner die Cantone Bergzabern , langenkans und Pfeddersbeim , ferner der Canton del und der ganze Theil des Departes Kirchheimboland von dem Kreiſe Aizei ; inents vom Niederrhein , welchen Frank : von dem Saar : Departemente reich auf dem linken Ufer der Sauter in die Cantone Waldmohr , Blieskaſtel und Gemisheit des Pariſer Vertrages vom