III3 Königlich - Baieriſches 1114 Regierung B b La t t t . B6 . : 6 gi LXI . Stück . München , Mittwoch den 31. Dktober 1810 , . و نیز Si sem Allgemeine Verordnungeti . 3 ) Bis dahin werden die bisher in dies 19 fer Hinſicht beſtandenen Anordnungen ( Die Appellationsgerichte in Amficht der Terris , und Appellationszágę noch einsweilen torial - Eintheilung des Königreichs betreffend . ) beibehalten . Wir Maximilian Jofeph , 4 ) Unſere zweiten Inſtanz Gerichte has von Gottes Gnaden König von Baiern . ben ſich beſonders zu bemühen , bis zum 1. Jänner 1811 wo möglich alle Durch die Territorial : Eintheilung Unſers Akten zu erledigen , die zu ihnen aus Reiches vom 23. Septeniber I. I. find denjenigen Gebietstheilen gediehen ſind , auch die Gerichtsbezirke Unſerer Appella : über welche für die Zukunft die Ges tionsgerichte beſtimmt worden . Dieſem richtsbarkeit andern Appellationsgerichs zufolge müſſen weſentliche Reformen und ten zuſteht , neke . Konſtruirungen dieſer Juſtizkollegien 5 ) Wegen der Juſtiz : Adminiſtration in nothwendig eintreten , 1 . zweiter Inſtanz in den Fürſtenthümern Wir finden uns daher veranlaßt , deß : 56. Regensburg , Salzburg und Berchtes : wegen folgende vorläufige Beſchlüſſe hiemit : gaden , und in dein Inn- und Haus : zu erlaſſen : cuckviertel werden die bis zu dem 1 . 1 ) Der fånftige Perſonalſtand der fåmt : Fånner des fünftigen Fahrs nothwen : lichen Appellationsgerichte foll bis digen proviſoriſchen Verfügungen nach : i jum erſten Dezember 1. I. hergeſtellt ſtens erfolgen . und allgemein bekannt gemacht werden . München den 25. Oktober 1810 . 2 ) Mit dem 1. Jänner des Jahrs 1811 , Mar gorep h . welchen Zeitpunkt Wir auch bereits Graf Reigersberg . für die allgemeine Anwendung der baieriſchen Gerichts : Ordnung teſtgeſezt Auf königlichen allerhöchſten Befehl der General - Sekretår haben , beginnen die Funktionen der Nemmer . neu konſtruirten Appellationsgerichte . 2 ( 76 )