.902 201 1000 f . der zweite 11:11 800 fl . i 550 ft . 500 ft . 450. fl . 400A . 1 1 4. Das Unterperſonal erhålt , und zwar . der Staatsverwaltung einen eigenen Rath a . der erſte Sefretår beigeben werden , und daß Wir auch der zweite !!! : 800.f. b . růckſichtlich des Waſſer : Brickens und b . der erſte Regiſtrator 1000 A. Straſſenbaues die polizeilichen , rechtlichen Konkurrenz- und andere Gegenſtande , wel : c . der erſte Stangelliſt 600 fl . che nicht lediglich zum Gebiete der Technik n der zweite oder der Verrechnung gehören , zunächſt die beiden übrigen dem . Reffort der General : Kommiſſariate d . der Stanzleidiener unterſtellen werden , worüber Wir die um : e , der erſte Kanzleibote ſtåndlichere Inſtruktion demnächſt bekannt der zweite 11 350 ft . machen werden . 5. Der Standes : und Dienſtesgehalt der Ty . Kreisráthe 2c . wird nach der pragmati : Wir haben in unſerer Verordnung vom Tchen Verordnung vom 1. Janvier 1805 23. September d . J .. ſchon ausgeſprochen , Art . VI . ausgeſdzieden . Daß die Städte Augsburg und Nürnberg et : III , inen eigenen Kommiſſar erhalten werden , und In Beziehung des Wirfungskreiſes Wir erdfnen hiedurch , daß dieſe Kommiſſare und des Geſchäftsganges der General : in Beziehung auf die genannten Städte dat : Kreis - Kommiſſariate bleiben die organiſchen ſelbe ſeyn ſollen , was die General : Kommif : Beſttmmungen des II , und III . Titel des fåre in Beziehung auf ihre Kreiſe ſind , und Ediftes vom 17. Juli 1808 in ihrer Wirkung . ihnen folglich dieſelben Perpflichtungen oblie : Wir behalten indeſſen in dieſer Hinſicht gen und die nämlichen Befugniſſe eingeräumt diejenigen Modifikationen Uns vor , welche renn ſollen , welche durch das organiſche Editt aus andern gleichzeitigen Hdhern Anordnungen vom 17. Juli 1808 für die General - Kreis : und aus den bisherigen Erfahrungen noth : Konimiſſäre feſtgeſezt ſind . wendig hervorgehen werden , ſo wie Wir jest Wir beſtimmen den Gehalt eines jeden ſchon im Allgemeinen feſtſezen , daß dieſer Stadt : Kommiſſäre auf 4500 - A . a . in Beziehung auf das Stiftungsver : wovon Wir 3000 ft , zum Standes : und 1.500 ft . mogen diefelbe Kompetenz der General : zum Dienſtesgehalte erkldren , und wollen den : Kommiſſariate , welche Wir ihnenr rødt : ſelben einen Sekretår mit 900 ft . fichtlich des Kommunal : Vermögens durch zwei Kangelliſten mit das organiſche , Edift vom 1. Oktober einen Kanzleidiener init . 400 fl . 1807 Art . X. ad b . eingeräumt haben , unterordnen . eintreten Tolle , weßwegen Wir den Hex V. neral : Kommiſſariaten für dieſen Zweig Die durch das Edift vom 8. Dezember . 550 ft . und