673 Roniglid Baieril des 674 Regierung § 6 lg t t t . 1 XXXX . Stüd . München , Mittwoch den 22. Auguſt 1810 . 2 A © Allgemeine Verordnungen . ( Das Verbot des auswärtigen Lottoſpieles be : treffend . ) ( Den Bezug der Kriminal : Geloftrafen bei den Wir marimilian Jofeph , Untergerichten der Mediatifirten betreffend . ) von Gottes Gnaden König von Baiern . Wir marimilian foreph , Dbgleich bereits altere und neuere . Ver : von Gottes Gnaden König von Baiern . ordnungen beſtehen , durch welche das Spiel in auswärtige Lotterien , das Kollektiren für Da die mediatiſieten Fürſten und Grafen , dieselben " , das Unternehmen einer Privat : welche durch ihre Untergerichte die peinliche lottoanſtalt , oder eines ſogenannten Wett : Gerichtsbarkeit auszuüben befugt ſind , die Komtoirs , ' und das Ausſpielen von Gütern auf Verpflegung und Transportirung der Ge : oder Effeften durch die Lotterien , in Unſern fangenen ro andern erlaufenden Koſten zu Staaten verboten iſt , ſo haben wir doch tragen haben , ſo finden Wir es der Billig aus mehreren zu . Unſerer Kenntniß gebrachten keit angemeſſen , daß ihnen auch die Nujuns Vorfällen wahrnehmen müſſen , daß dieſe gen diefer Gerichtsbarkeit zu ftatten kom : Verordnungen theils wieder in Vergeſſen : men , und verordnen daher : daß ihnen fünf : heit gekommen , theils nicht überal , befon : tig alle , auch die von Unſern Appellations : ders in den neu erworbenen Theilen Unſeres Gerichten erkannten Geldſtrafen von deir bei Reiches , hinlänglich bekannt ſind , und an : ihren Untergerichten prozeſfirten Verbrechern bei in ihrer Vollziehung wegen Unvollſtån : überlaſſen werden ſollen . Wonach ſich Uns digkeit zu Anſtånden Anlaß geben . fere Finanzdirektionen zu benehmen haben , Wir finden und daher bewogen , nach München den 7. Auguſt 1810 . vorfäufiger Vernehmung Unſers geheimen Mar Jofeph . Raths , nachfolgende allgemeine Verordnung Graf von Montgelas . zu erlaſſen . I. Das Spiel in ausländiſche Lotterien , Auf königlichen allerhöchſten Befehl das Kollektiren für dieſelben , das Unter : der General . Sekretár G. Geiger . nehmen einer Privat : fottoanſtalt , oder eines ( 45 )