{ } 629 030 ( Dae gerichtliche Verfahren im Konkursprozeſse 2 ) Zur Erzweckung einer allgemeinen Gleich : am dritten ' Ediktstage ' betreffend . ) förmigkeit bei den ſamtlichen Gerichts : Behår : Wir marimilian goreph , den , und zur Verineidung ungleicher Ausle : von Gottes Gnaden König von Baiern . gungen dieſer Gefezſtellen beſtimmen Wir er : Es find Uns feit geraumer Zeit mehrere Bez läuterungsweiſe nåhee , daß der Termin des : ſchwerden gegen das Verfahren einiger Linſerer dritten Ediktstages in zwei gleiche Perioden Gerichtsſtellen am dritten Ediftstage in Kons zu Abgabe der Repliken und Dupliken , als kursprozeſſen , dann offizielle Anzeigen über die ſucceſſiver und nicht gleichzeitiger Handlun : : : Verſchiedenheit dieſes Verfahrens bei Unſern gen , in der Regel abgetheilt werden , und Gerichten , und über die nicht gleichförmige für die übrigen an dieſen drei Edifestagen Auslegung und Anwendung der im 19. Kapi : einzutretenden Verhandlungen die vorgeſezten tel der baietiſchen Gerichtsordnung für ſolchen 30 Tage unabånderlich als terminus ad Betreff enthaltenen geſezlichen Normen zuge : quem bleiben ſollen gangen , und Wir finden Uns hiedurch bewo : 3 ) Es iſt jedoch den Intereſſenten hiedurch gen ' , nach erholtem Gutachten Unſerer ober nicht benommen , für dieſen lezten Ediftstag ften Juſtizſtelle init Bernehmung Unſers ge . auch noch beſchränktere Termine , als die heimen Raths über die im 19. Kapitel der obengedachte durch ſelbſtwillige Vereinigung gedachten Gerichtsordnung enthaltenen Stel : mit gerichtlicher Genehmhaltung unter ſich len , das gerichtliche Verfahren bei dem dritten Feſtzuſeken . Ediftstage in Konkurſen betreffend , nachfolgens de authentiſche Erläuterung zu geben , und 4 ) Ausnahmsweiſe kann aber bei groſſen und wichtigen Konkursfällen und bei eintre : zur allgemeinen Beobachtung der betreffenden Gerichte bis zum Erſcheinen einer neuen ver : tenden beſondern Hinderniſſen der Nro . 2 . beſſerten allgemeinen Gerichtsordnung offent gedachte Terminus ad quem noch weiter , als oben beſtimmt wurde , auf ausdrück : lich bekannt zu machen . fidhes Verlangen , und mit Einſtimmung 1 ) Bei dem Verfahren am dritten Edikts : der Intereſſenten nach richterlichen Ermeſſen tage in Konkursprozeſſen ſind die dermal beſte : ausgedehnt werden . henden , und nach ihrem wahren Sinne und München den 9. Auguſt 1810 . Zwecke ſich keineswegs widerſprechenden Ges mar Joſeph fezſtellen im 19. Kapitel Cod . jud . Bav . mit Graf Mora wikkn . Entfernung aller gefliſſentlichen Weitſchichtig : Auf königlichen allerhöchſten Befehl feiten und Zögerungen noch ferners in Au : der General - Sefretår wendung zu bringen . Nem mer . ( 42 * )