1452 1400 11 . rollen nicht zu einer für die Erzielung eines Die Mobilien und Früchte können gleich : vortheilhaften Kaufſchillings ganz ungeeigne : falls nur im Wege der öffentlichen Verſteiges ten Zeit eingeleitet werden ; übrigens werden rung veräuſſert werden ; von dieſer Regel ſind die Diſtrikts : Adminiſtrationen zur beſchleu : aber nigten Vorlage der Verkaufs . Reſultate , und a ) ganz ausgenommen , die geweihten die Kreis - Adminiſtrationen zur beſchleunigten Gefäfſe , Kelcie , Ziborien , Monſtranzen , Erledigung dergeſtalt angewiefen , daß am Kirchenornate , Paramente u . dgl . , welche 14. Tage nach der Verſteigerung von Fruch : immer an andere Kirchen abgegeben wer : ten die Entſdiſieſſung der Sireis : Adminiſtration " , til den müſſen ; am Size der Diſtrifos : Adminiſtration uns b ) pum Theil aus genommen , die fehlbar einlaufen kann . • übrigen Kirchen - Geråthſchaften , welche 14 . vorzugsweiſe gleichfalls anderen Kirchen Der Erlos ang dem Verfaufe von Mobi : zu überlaſſen ſind , aber auch in dem Falle lien ſoll rorzugsweiſe zur neuerlichen Anlage eines allerſeits anerkannten lieberfluſſes pon Afrio - Kapitalien , oder zur Tilzung von in einer durch mündliche Einladung zu ver : Paſſiven , und nur im Drange der Umſiảnde aulaſſenden máſſigen Konkurrenz der ge : zu anderen Ausgaben verwendet werden , eigneten Handelsleute verſteigert werden fönncu . fm Bezug auf die Berpachtungen von Realitäten und Rediten . Da die Verkaufe von Mobilien , welche 15 . nie unter der Schakung hingegeben werden Die zum Betrieb der Landwirthſchaft gez fónnen , ohnehin nid ) t eventuell fondern defi : eigneten Realitáren , und die muzbaren Rechte nitiv und gegeu augenblickliche baare Bezahlung können nur im Wege der öffentlichen Vers geſchehen fonuen , ſo unterliegt das Reſukat ſteigerung verpachtet werden ; dieſer Grund : feiner anderen Würdigung , als ob der Udmis , faz wird jedoch bei der Vermiethung von Wohs niſtrator nichts zum Nachtheile des Vermogens . mungen für Private nicht angewendet , bei dies unternommen , oder unterlaſſen habe . ſen Vermiethungen genüget es , wenn Nies 13 mand mit dem Beweiſe auftritt , das die 210 : Die Foſt : Produkte FSnnen nie unter dem miniſtration ein hi heres Unbor , welches inner forſt Preiſe , und die Feldfrüchte nie muser : des zur neuerlichen Vermiethung einer Woh : den laufenden Mittelpreiſen des Orts der Ver : nung gewöhnlichen Termiins gefhlagen worden ſteigerumg , oder dio nadſten Schrannen : Pla ; es , wire , zurückgewieſen habe ; ein bei Privatges verkauft werden ; die Früchte ſollen nie ohne : bluden nicht übliche Verſteigerung der Wohs baare Bezahlung er tradict , und die Verkaufe : nungen , kann den Stiftungen und Kommunen , D. 12 . 1 建