1753 Königlich - Baieriſches 1754 Ne gi er ung s6 I a t t t . I . XXXXII . Stůck . München , Mittwoch den 24. Auguſt 1808 . A u ftråge . unterm 13. v . M. , wegen Einſendung ſum : mariſcher Rechnungs : Renner , erlaſſeren Auf : An die Herrſchafts- und Hofmarks : Gerichte , trag . ( Regierungsblatt XXXV . Stúc ) dann Edelfije , als Patrimonial : Stiftunge Fehl : Anzeigen eingelaufen , andere haben in : Adminiſtrationen der Provinz ifren Fehl : Anzeigen ſogar die auffallende Baiern . Bemerkung beigeſezt , daß auſſer , oder bet ( Die Einſendung ſummariſcher Rechnungs - Nens den iører Verwaltung unterliegenden Pfarr : aer betreffend . ) und Filial : Kirchen ( wovon keine Rech : Im Namen Seiner Majeſtät des Königsa nungs : Auszüge beigelegt wurden ) keine bgleich das allerhochſte organiſche Edikt Stiftungen des Kultus vorbanden fenen . über die General : Adminiſtration des Stif : Dieſe ſcheinen das oben angezogene organis tungs : und Kommunal : Vermögens vom riſche Edift , mit ſeinen Beilagen , entweder gar Dktober 1807 , beſonders die zum Vollzuge nicht geleſen , oder wenigſt nicht verſtanden zu deſſelben beigefügte Inſtruktion für die Stifs haben , und man ſieht ſich daher veranlaßt , tungs : Adminiſtratoren ( Regierungsblatt dieſelben biedurch wiederholt anzuweiſer , die 1808 ; 10 . J. St. V. , Seite 283 ) die klare abgeſonderten ſummariſchen Rechnungs - Ren : Beſiimmung enthält , daß zu den Stiftungen ner der oben erwähnten Stiftungen des Kul : des Kultus tus eben ſowohl , als der zum Behufe des 1. die Pfarr ; und Filial : Kirchen ; Unterrichts und der Erzießung , dann der 2. die Benefizien ; Wolthätigkeit beſtimmten Stiftungen ( und 3. die stapellen ; zwar ohne Unterſchied , wer immer der Fun : 4. die Bruderſchaften ; dator geweſen ſeyn mdge ) ungeſäumt aniher 5. die Meffen Stiftungen und dergleichen einzubefdrdern . Diejenigen Patrimoniat : gehören ; ſo find doch von einigen Patrimonial : Stiftungs Adminiſtrationen hingegen , welche : Stiftungs - Adminiſtrationen , von welchen dieſe Rechnungs : Puszüge noch nicht einge : man voraus überzeugt iſt , daß fie : die eine , fendet haben , werden zur Vermeidung áhnlis , oder andere Art der vorermålynten Stifenns per Verſehen auf die im Eingange angezo : gen des Kultus zu verwalten haben , auf den gene Inſtruktion aufmerkſam gemacht , I15