2869 2870 2 2 ) Der Münz : Wardein , Kaffier , flappen ſind ohne Stickerei ; die Unterfleider Materialien - Verwalter und der nach Wiüführ . Medailleur tragen dieſelbe Gala : Uniforme Der General : Münzwardein hat darüber und Frack , wie die vorige Klaſſe ; jedoch mit zu wachen , daß dieſe Vorſchriften durchgehends dem Unterſchiede , daß die Stickerei nach dem genau befolgt und in feinem Grade übers Muſter unter Zifer 2 , in einer Breite von ſchritten werden . von 10 Linien , hiebei angewendet wird . :) München den 29. November 1808 . 3 ) Der Kalkulator , Graveut und Mar Jofeph . der Aftua'r tragen zur Uniforme ein Kleid Freiherr von Hompeſch . von dunkelblauem Tuche , mit Unterfutter , Auf königlichen allerhöchſten Befehl der General : Sekretär ſtehendem Kragen und Vermel : Aufſchlagen ... G .. Geiger . von gleicher Farbe . Der Kragen , die Vermels Aufſchläge und die Taſchenklappen find nach Auftrag dem unter Zifer 3 bezeichneten Muſter , in an ſämtliche Landgerichte des Sdnigreiches . : der dort benierften Breite von 6 linien , in Gold ' geſtickt . Das Kleid iſt mit einer Reihe ( Die Einſendung monatlicher Depofiten Budybe vergoldeter Knopfé , mit dem darauf geprägten Ertrakte an die vorgefezte königliche Finanze Lowen verſehen ; -- die Beſte und Beinfleider , - Direktion betreffend . ) von weiſſem Tuche , mit gleich überzogenen Wir marimilian Joſeph , na Knöpfen , find ohne Stickerei . 1 von Gottes Gnaden König von Baiern . Das goldene Degen : Gehänge , ohně Bouil : Damit Unſere motivirte Verordnung , wes lons und ohne eingemiſchte fårbige Seide , iſt gen des beſtändigen Verkehrs der gerichtlichen mit Unſerm Namensjuge in Silber und blarer . Depoſiten : Gelder , vom 9 , Juli 1802 ( Res Seide geſtickt . gierungsblatt . XXIX . Stück deſſelben Jahra . Der Hut hat eine goldene Schlinge und ganges ) auch zweckmäſſig kontrollirt werdi , Duaſten ohne Bouillons und ohne eingemiſchte ſo befehlen Wir hiemit ,, daß , wie es bei den fårbige Seide , dann die Kofarde nach der Hofgerichten bereits ſeit einiger Zeit in Uebung Vorſchrift . iſt , auch die fámtlichen Landgerichte monatlich Der Fra o von dunkelblauem Tuche , einen Extrakt aus ihrem Depoſiten · Buche mit gleichem Unterfutter , Kragen und Auf : über den ganzen Stand über den ganzen Stand ihres Depoſitenwes ſchlagen , dann einer doppelten Reihe geprägter : ſens an die einſchlägige Finanz ' : Direktion Kndpfe von gelbem Metalle . Der liegende einſenden . Kragen hat dieſelbe Stickerei , wie die Uni : Gegenwärtige Verfügung wird zur gezie : forme ; — die dermel : Aufſchlåge und Tachen : menden Nachachtung durch das allgemeine Re : . 192