2485 2486 2 . 5 weiſung deſſelben in die von ihm zulezt tann , hat das Rektorat auch die Pflicht , frequentirte ; in Fällen beſonderer Nachlarijkeiten oder 5 ) auf gleiche Weiſe entſcheidet das Rets Unordnungen der Schüler deren Aeltern torat über die Erlaubniß zum Uebers oder Pflegern Warnungs - Anzeigen zu gange auf die Univerſitát , oder auf das machen ; Lizeum ; 9 ) der Dienſtes - Eid der neuangeſtellten Pro . 6 ) dem Rettorate liegt ebenfalls ob , Kons fefforen wird vor dem Reſtorate abges kurs Prüfungen für Seminar - und legt , worauf die feierliche Einführung akademiſche Stipendien vor Ende jedes durch den Rettor geſchieht ; Studien - Jahres anzuſtellen , und die To ) das Rettorat iſt dafür verantwortlich , Reſultate , mit Betlegung aller Bitt . daß die Lehrſtunden für alle Klaſſen un : rohriften , vidimirten Ytteſtats s Kopien unterbrochen fortgehen . Kein febrer 1. ic . nach beſtehenden Vorſchriften an darf eine Stunde ausſejen , ohne zuvot die General - Kreis - Kommiſſariate eins dem Rettorate die Anzeige davon ges zuſenden , mit deren allenfallſigen Bes macht und angegeben zu haben , wem merkungen ſie an das Miniſterium felbſt er die von ihm auszuſezende Stunde gelangen müſſen ; übertragen habe . Selbſt im Falle eis 7 ) das Rettorat hat die Studirenden zum ner unvermurheten Erkrankung eines fleiſſigem Beſuche des Gottesdienſtes ans Profeſſors ſoll er , wenn er nicht ſelbſt zuhalten , und da , wo beſonderer Gots einen Stel - Vertreter aufzuſtellen weiß , tesdienſt für die Studien : Anſtalten eins dem Reftorate ſogleich die Anzeige mas gerichtet iſt , darüber zu wachen , daß chen laſſen , welches dann , wenn nicht derſelbe dem beabſichteten Zwecke gehd : ein Gehilfe bei der Hand iſt , die Ano rig entſpreche ; . weßhalb demſelben ob : ordnung zu treffen hat , daß entweder liegt , nicht nur die darüber beſtehenden einer der Kollegen , der die Stunde frei Gereze und Regulative mit Nachdruc hat , ſeine Stelle übernehme , oder , zu handhaben , ſondern auch , wo Ver : wenn nicht anders zu helfen iſt , die beſſerungen udthig ſcheinen , geeignete Klaſſe mit einer anderen für die ausfal : Vorſchläge an die Zentral - Stelle eins Tende Stunde vereiniget werde . juſenden ; Eben ſo hat das Rektorat , wenn ein 8 ) in ro ferne ohne gehörige Mitwirkung Profeſſor auf längere Zeit frant iſt , der håuslichen Erziehung der Studis oder mit Tode abgeht , ſogleich deſſen renden der Zwed offentlicher Lehr- ang Lehrſtunden unter die übrigen Profeſſos ſtalten immer nur unvollſtändig und in ren interimiſtiſch zu vertheilen , bis ſeine vielen Fällen gar nicht erreicht werden Stelle auf die von dem Rektorate an