427 428 8 e $ mag diefelbe von den Grunds und Lehen : von den äußeren Adminiſtrationen bisher an Unterthanen nachgeſucht , oder von den Stifs die Landesdirektion eingereicht werden mußte . tungen und Kommunitäten in Hinſicht ihrer 4. Die Erholung , Prüfung und Zuſams ( Parfiv ) grunds und lehenbaren Güter und inenſtellung der monatlichen Staffen : Bis Redite ſelbſt angerathen werden . langen . 6. Das Gutachten über die Nachi åfre C. In Beziehung auf die Rechen : und Moderationen aller aus dem Ver : roha ft : mogen der Stiftungen und Kommunitåren Die Reviſion und Aufnahme der zu erhebenden Renten . Adminiſtrations : Rechnungen , und die Ents 7. Die Ertheilung der Konſenſe zur ſcheidung der hierüber aufgeſtellten Beden : Verpfändung oder Veråußerung der Güter ten . im Ober - Eigenthume der Stiftungen und III . Zum Reſſort der Landes : Diret : Rommunitåten . tionen eignen ſich demnach , und zwar : 8. Der Vorſchlag geprüfter Subjefte A. In Beziehung auf den Kultus : für die untergeordnete Adminiſtration , die Ade jene Gegenſtande , welche in der Vers Einweiſung in ihre Funktion , die Begutacha ordnung vom 6. Oktober 1802 ( Regierungs : tung ihrer Gehalte , derſelben Heuraths : li : blatt , Stůck XLI . Seite 707 bis 711. ) cenzen , ihre Quieſjirung , und die Penſionis über die Aufldſung des vormaligen geiſtlis rung ihrer Hinterlaſſenen . chen Rathes , und die Organiſation des Kirs B. In Beziehung auf die Rente : chen - Adminiſtrationsrathes von Baiern uns 1 , Die Prüfung aller Spezial : Etats ter dem Buchſtabe A. , Artikel I. vorgetra : der einzelnen Stiftungen und Kommunitåten , gen , und theils der erſten , theils der zweys die Redaktion derſelben in einen Provinzials ten Deputation der Landesdirektion zugetheilt Etat , und die ununterbrochene Wachſamkeit ſind ; mit Ausnahme der zum Geſchäfts : ſowohl für die genaue Erhebung der etats : Preiſe der Kuratel gehörigen Ober : Aufſicht måßigen Einnahmen , als gegen eine zerrůts über die Kirchen : Adminiſtrationen der Ståns tende Ueberſchreitung der etatsmäßigen Auss de und Hofmarken , gaben . B. Jn Beziehung auf die Erzies 2. Die aus einer adminiſtrativen Erwas bung und den Unterricht . gung hervorgehende Reduktion der Ausgas Alle in der angeführten Verordnung vom ben ohne Unterſchied . 6. Oktober 1802. im zwenten Artikel genanns 3. Die Prüfung und Ratifitation atler ten Gegenſtande , mit Ausnahme des im Einnahmen und Ausgaben , von wels zweyten Aștikel angeführten Gutachtens über chen die Nachweiſung nach den beſtehenden die Gehalte und Penſionen des Schulz Inftruktionen vor der wirklichen Verrechnung Perſonals , welches als gemeinſchaftlicher 3