759 1 260 1 Geſchäfte briefe geben an Ihre Umbleute fie bey ih : Augsburg , Nürnberg oder Ulm . “ Hauptmann und rem Recht zu handhaben ; und ihre Feinde in fei : Geſellen des Vereines in Oberſchwaben ſäumten nem Lande nicht hauſen ; woben dann auch ſchon bieber nicht Herrn Konrad von Freyberg und die lebenherrlichen Pflichten der Geſellen gegen ihre von Landsberg zu ' mahnen , denen von Rechberg auswärtigen Herrn vorbehalten bleiben . * ) auf Erfordern bundesgemäßen Schuß und Hülfe zu gewähren . * ) Dieß im Allgemeinen . Nur noch Einiges von einzelnen Rechts händeln und Fehden , je : 218 Herzog Albrecht i . I. 1437 mit Graf ner Periode , in welchen die Geſellſchaft vermittelnd , Johann von Dettingen in Streit gerieth , wen : richtend , drohend aufgetreten iſt . - dete ſich dieſer an die Hauptleute der Einung von Oberſchwaben . Albrecht that das Gleiche und for : 218 ein Knecht der Herren Ber . und Ulbrecht derte unter Vorlage der Urkunden und Nachweiſe von Redberg einen dem Herzog Ludwig von geſchehener Rechtgebote bundesgemäßen Beyſtand . Bayern Verwandten ohne ihr Wiſſen und während Die Geſellſchaft forderte daber den Grafen auf , ihrer Landes - Abweſenheit auf dem Feld zu Weis : ſolchen Rechtgeboten nachzukommen ; wolle er das ſenborn angeritten und entleibt , ſuchten ſie vor 21 nicht , ſo ſolle er wenigſtens vor Hauptm . von Pap : lem einen gütlichen Tag zu Lauingen „ woſelbſt aber penheim ( dem Reichsmarſchall ) oder vor den Rä : eine ſolche Mutung an ſie geſchah die ihnen ohne then der Herrn von Würtemberg zu Recht ' ſte : merklichen Schaden zu thun nicht füglich ſdien . “ hen , da ſie ſonſt ſchuldig . wären dem Herzog Da ſie nun durchaus bereit waren dem Herzoge Ulbrecht die geforderte Hülfe zu leiſten . ** ) Mitt : gerecht zu werden zu Ehren und zu unbedingtem lerweile machte Ludwig von Dettingen ben Ber : Recht auf 5 oder 7 ſeiner Räthe , was aber der 30g Ernſt unmittelbare Friedensanträge , welche der Herzog verachte und ſich ſolchen Austrags nicht be : Herzog nun der Geſellſchaft in Oberſchwaben mit : gnügen laſſen wolle ſo wandten ſie ſich an Ernſt theilte , um ihre Meynung darüber zu hören ob das und Albrecht die Herzoge mit der Bitte , ſie in die : Friedbot aufzunehmen , oder bey dem Rechtbot , ſer Sache gnädig zu verantworten . ** ) Zugleich je : zu verharren ſey . *** ) Zugleich aber bot ſich nun doch , und in Sorgen eines Ueberzuges , richteten die Geſellſchaft von Niederſchwaben an **** ) den fie an Herrn Conrad von Freyberg , den Vogt und Bermittler zu machen , und bat den Herzog Albrecht an Bürgermeiſter und Rath von Landsberg das dießfalls zu einem gütlichen Tage in Uugsburg zu Begehren , falls ihnen oder andern ihren Geſellen erſcheinen . von Georgen Schilde zugegriffen würde , auf Ver : mahnen das zu thun was der Bund dießfalls be ftimmt . Sie hatten ſich dem Herzog Ludwig gegen * ) Schreiben ddo . Donnerſt . v . Martini . über erboten „ vorzukommen vor dem Kaiſer , zu thun ** ) Schreiben Pienß v . Steins , Sauptm . v . Samſt . was ſie von Ehre und Rechtswegen ſchuldig ; “ oder nach Lucia . aber vor Markgraf Friedrich von Brandenburg ; *** ) Schreiben S. Ernſts an Pienß d . Stein , Mont . n . St. Stephani 1438 . oder die Herzoge Ernſt und Johann von Bayern , oder vor Graf Ludwig von Dettingen ; oder vor *** ) Schreiben des Hanptı . Ulbr . ' D. Hürnheim an Hig . Ulbrecht ddo . Donnerſt . n . Oſtern 1438 . die 3 Hauptleute der Geſellſchaft des Georgen Schilds ; Eben fo an H. Ernſt , den Bater . oder endlich vor den Rath einer der Städte , als : ( Soluß folgt . ) * ) Dieſes von M. v . Schellenberg und H. v . Stein im Namen der Geſellſchaft zugeſagte Verſtändniß chloß 86 Biſchöfe , Uebte , Grafen , Freyherren Rit : ter und Edelknechte in fich . ** ) Schreiben ddo . Donnerſtag6 v . St. Thoma 1437 .