84 8. Ebendaſelbſt . Nr . 146 . Publicandum des Rugsamts , daß , da nach der oberherrlich gegebenen Hands werksordnung der hieſigen S & : loffer , Uhrs Winden , und Búdoſenmacher Tiemand be . fugt iſt , hieſige oder auswärtig gemach , te Feuerſityloß oder andere Arbeit der Schlöſſer und Bůd ſenmacher mithin weder ganz verfertigte Feuergewehre , noch einzelne Beſtandtheile , davon , in offenen Prämen feil zu haben und zu verkaufen , ſondern ſolche Befugniß einzig und ausſchließend der gedachten Profeſſion zuſtehet , vor einer dergleichen lángft verpón . ten Beeintrachtigung der hieſigen Schloſſero und Bichſenmacher · Profeſſion crnſtlich und nachdrücklich verwarnet wird zo . d . d . 18 . lun . I8oo . S. Ebendafelbft . Nr . 146 . II . Neue Schriften zur Nürnbergiſchen Geſchichte und Verfaſſung . General • Verzeichnis aller Herren Genannten des Groſſern Raths , nach dem Alter ihrer Erwählung . Gedruckt im Maymonare 1800. 2 Bogen in Folio . Es ſind dermablen in allen 242 . Special