C. Köln als Hauptstadt der Rheinprovinz und des Regierungsbezirkes . ls die Rheinlande und Westphalen im Jahre 1815 gemäss den wiener Congressbeschlüssen an die Krone Preussens fielen , wurden beide Provinzen , ähnlich den sechs andern des Staa tes , in Regierungsbezirke , und diese in Kreise abgetheilt . Die Rheinprovinz hat gegenwärtig fünf Regierungsbezirke nämlich Coblenz , Trier , Aachen , Düsseldorf und Köln . Köln , die Stadt , ist der Sitz der Königlichen Regierung des Regierungsbezirks Köln , welcher einen Flächenraum von 72,40 Meilen umfasst , und dessen Bevölkerung ungfähr 500,000 Seelen beträgt . Die Königlich Regierung besteht aus einem Präsidenten , dreizehn Regierungsräthen , mehreren Assessoren und Referendarien , den Secretairen und dem nöthigen Hülfs und Dienstpersonal . - Das Plenum der Regierungsräthe unter dem Vorsitze des Präsidenten hat den Regierungsbezirk in politischer wie in socialer Hinsicht zu verwalten . Alle für diesen Verwaltungsbezirk speziell ergehenden Bestimmungen und Verordnungen , die in dem wöchentlich erscheinen den ,, Amtsblatte der Königlichen Regierung " ihre Ver öffentlichung finden , müssen natürlich den allgemein bestehenden Staats - Gesetzen und Prinzipien , Cabinets Ordres und Ministerial - Erlassen entsprechen , widrigen falls das Ministerium als höhere , oder das Staatsober haupt als höchste Instanz zur Berichtigung oder An nullirung derselben ersucht werden darf . Die Zusam