Anzeigen des Schaumburg- - Sonnabend, den 4. Januar 1851. Inländiſche Bekanntmachungen und Verfügungen. Es hat der Colon Wilharm „M? 30 in Meinſen die jährlich von ſeiner unter habenden Stätte an die Meierei Maſch zu leiſtenden Zwölf Handburgfeſten, Achtzehn Handdienſte und Fünf Erndtedienſte gegen Einzahlung eines Capitals von Fünfzig und neun Rthlr. drei ßig und drei Mgr. vier Pf. Cour. an Fürſtliche Rentkammer abgelöſt. Bei Auszahlung dieſes Capitals an Fürſtliche Kammerkaſſe etwa betheiligte Dritte werden den geſetzlichen Beſtim mungen gemäß hiermit edictaliter sub poena praeclusionis vorgeladen, ihre Einreden innerhalb drei Monaten und ſpäteſtens in termino Sonnabend den 29. März 1851 bei der Ablöſungs-Commiſſion an- und auszuführen. Bückeburg, den 17. Decbr. 1850. Fürſtlich. Schaumburg-Lippiſche Ablöſungs-Commiſſion, F. A. v. Campe. Werner. Der Colon Bolte M 1 in Geldorf hat 1., Einhundert und vier Spann dienſte, 2., zwei Eggetage mit dem Spann, 3., ºfis und zwei Handdienſte Un 4, Sieben Erndtedienſte mit der Hand, welche er jährlich von ſeiner unterha