125 BEILAGE IV . BEILAGE IV . Ueber die Verbreitung und Anwendung der Hof- und Hausmarken in der Provinz Preussen . ( Zu S. 1 Nr . 1. ) Wir benutzen diese Gelegenheit um unsere bis jetzt über den Gebrauch dieser Zeichen eingezogenen Erkundigungen hier niederzulegen . 1. Die Hofmarke scheint bei uns ausschliesslich auf die deutschen Bauerndörfer inner halb des Weichseldeltas und auf den zu beiden Seiten desselben gelegenen Gebieten der Städte Danzig und Elbing und etwa noch der ehemaligen Klöster Oliva und Pölplin ' ) beschränkt zu sein . Innerhalb dieses Bezirkes erhält man gegenwärtig in der Regel auf die Frage nach derselben die Antwort : dass sie hier durchweg im Gebrauche wäre . Genauere in Betreff jedes einzelnen Dorfes im Danziger Gebiete angestellte Nachforschungen lehrten , dass man gegen solche allgemeine Aussprüche sehr vorsichtig sein müsse . Das Gebiet der Stadt Danzig , über welches dieselbe bis zu ihrer Einverleibung in den preussischen Staat zugleich Hoheits- und grundherrliche Rechte ausübte , bestand ausser der hier nicht in Betracht kommenden Insel Hela , aus 4 Aemtern : Höhe , Nehring , Werder und Bauamt . Die zehu Dörfer der Danziger Höhe bedienten sich 1617 noch sämmtlich der Hofmarken ; auch gegenwärtig hat in den Dörfern Praust , Zipplau und Rostau noch jeder Hof sein Zeichen . In der Nehring dagegen haben wir die Marken zwar in der sogenannten Binnen- und Hinter - Nehring , namentlich in den Dörfern Stegen , Kobbelgrube , Fischerbabke , Glabitz und auf den anliegenden Inseln ( „ Kampen “ ) vorgefunden und werden auf glaubwürdige Weise versichert , dass ihr Gebrauch auch in der südlich anliegenden Scharpau , namentlich in Tie genort und deren Umgegend noch gegenwärtig stattfindet . Dagegen ist er in der ganzen Aussen- oder Vorder- Nehring von Weichselmünde bis zur östlichen Grenze des Bohn sacker Kirchspieles , obgleich jetzt die Verhältnisse der ländlichen Bevölkerung in diesen Ge . bieten keinen wesentlichen Unterschied darbieten , durchaus unbekannt . – Im Danziger Werder werden diese Zeichen nicht nur ( mit Ausnahme der Dörfer Schönrohr und Proiten felde , wo sie gar nicht gebräuchlich sind ) in sämmtlichen der Stadt zugehörigen Dörfern , son dern auch in den mitten unter ihnen gelegenen ehemals andern Besitzern zugetheilt gewesenen Gebieten , namentlich in Mönchen - Grebin , einer Besitzung des Klosters Oliva , Quadendorf , einer Besitzung der Karthäuser , und Hochzeit und Nassenhuben , adligen Gütern , angewendet . ) In dem Bauamte endlich braucht man die Zeichen in Neuendorf , Klein - Walddorf und Gross 1 ) Ceber eine von ricliterlichen Beamten uns gemachte Mittheilung , dass in den an der Strasse von Dan zig nach Dirschau gelegenen , ehemals der Abtei Oliva unterthänigen deutschen Dörfern Rosenberg , Langenau u . a . die Hofmarke üblich sei und selbst auf den Hypothekenscheinen der einzelnen Grundstücke noch vermerkt würde , haben wir uns bis jetzt noch keine sichere Bestätigung verschaffen können . Dagegen haben wir die sichere Kunde , dass wenigstens noch im Jahre 1818 in dem Dorfe Liebenau am Rande der Fal kenauer Niederung und seiner Umgebung , die Hofmarke dieselbe Anwendung wie im Danziger Werder fand . 2 ) Ueber das Dorf Gemlitz , das früher dem Bischof von Kujawien und später den Jesuiten zugehörte , sind wir ohne nähere Kunde .