antur dibanded Batumis Amts - Blatt 1330 ) { lator 2 . bine bil der Kgl . Preuß . Regierung zu Frankfurts D. N i og Frankfurt a . d . D. , den 6. Jo Januar . blend we 1858 . 610 Come TDHTT : 790 sac For din side bilind ibu2 - rdpind 199 ( 1 Bekanntmachung , 900 betreffend den Ersas für die präfludirten Kassen , Anweisungen vom Jahre 1835 und Darlehng - Kassenscheine eine vom Jahre 1848 . 1851 Nachdem d . durch das Gesez vom 15. b . Mts . Ersaß für die in Gemäßheit . No. 486 . der Geseße vom 19. Mai 1851 und vom 19. Mai 1851 und 7. Mai 1855 präfludirten Kaffenan weisungen vom 2. Januar 1835 und Darlehus - Kaffenscheine vom 15. April 1848 bewilligt worden ist , werden alle Diejenigen , welche noch solche Papiere befigen , aufgefordert , dieselben bei der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst , Oranienstraße No. 92. , ober bei den Regierungs . Hauptkaffen , ober den von Seiten der Königlichen Regierungen beauftragten Spezialkaffen Behufs der Grfaßleistung einzureichen . Zugleich ergeht an diejenigen Interessenten , welche nach dem 1. Juli 1855 Kaffen . Anweisungen vom Jahre 1835 oder Darlehns . Kaffenscheine bei uns , der Kontrolle der Staatspapiere oder den Provinzial- , Kreis- oder Lokal Kaffen zum Umtausch eingereicht und Empfangscheine oder Bescheide , in denen die Ablieferung anerkannt und das Gesuch um Umtausch abgel abgelehnt ist , erhal ten haben , die Aufforderung , den Geldbetrag der eingereichten Papiere , gegen Rückgabe des Empfangscheines oder beziehungsweise des Bescheides , bei der Kontrolle der Staatspapiere oder der betreffenden Haupt- Kaffe in Empfang zu nehmen . Die Bekanntmachung der Endfrist , bis zu welcher Ersaß für die gedachten Papiere gewährt werden wird , bleibt vorbehalten . 3707 Berlin , den 29. April 1857 . 118 Haupt Verwaltung der Staatsschulden . 3 28.9.0 Natan . & amet . Nobiling . Guenther.16 $ Vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken zur öffentl lichen Kenntniß gebracht , daß mit dem Umtauschgeschäft außer unserer Haupt kaffe sämmtliche Kreis - Steuerkaffen und Steuerkaffen beauftragt werden sind ? " Frankfurt a . d . D. , ben 4. Mai 1857 18 Königliche Regierung . 1 Be 1.07