1 " Amts - Blatt der Kgl . Preuß . Regierung zu Frankfurt / D . № 1 . Frankfurt D. , Mittwoch den 3. Januar Bekanntmachung des Königl . Ober - Präsidiums der Provinz Brandenburg . Seine Majestät der König haben mittelst Allerhöchfter Kabinets Ordre vom 8. b . Mts . die von dem Communal Landtage der Kurmark getroffe nen Wahlen des Herrn Oberftlieutenants a . D. von Arnim - Griewen zu Berlin zum Vorsitzenden und des Herrn Ritterschafts - Direktors von Winterfeld auf Kuzerom zum Stellvertreter desselben für die Zeit vom 3. Oktober 1854 bis dahin 1857 zu bestätigen geruht , was ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringe . Potsdam , den 21. Dezember 1854 . Der Ober- Präsident der Provinz Brandenburg . Staats- Minister ( gez . ) FlottweII . 1855 . # Verordnungen und Bekanntmachungen der Königl . Regierung , zu Frankfurt a . d . D. 1 Mit Bezugnahme auf die durch das Amtsblatt erlassenen Bekanntmachun gen vom 22. Januar 1821 , 20. April 1830 , 11. April 1837 , 8. Sep. tember 1843 und 21. August 1849 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht , daß von den Königl . Ministerien der geistlichen , Unterrichts- und Me dizinal - Angelegenheiten und der Finanzen mittelst Erlaffes vom 13. d . M. das bisher bestandene Verbot der Einbringung der Altona'er Wundereffenz , der Lan gen'schen Pillen und der Möller'schen Fiebertropfen in die Preußischen Staaten für die nächsten fünf Jahre erneuert worden ist . Die sämmtlichen Polizei - Behörden , sowie die Haupt - Steuer - Aemter , welche bei Abfertigung der mit Begleitscheinen ankommenden fremden Waaren betheiligt sind , werden angewiesen , darüber zu wachen , daß die genannten Geheimmittel nirgends in den hiesigen Regierungsbezirk eingelassen und daselbst verkauft werden . Frankfurt a . d . O. , den 22. Dezember 1854 . Unter Bekannts machung . № 1 . 1. R. No. 121 . Dezember . I