3 $ Material und f ) Die Frauen ( oder die mutterlosen Kinder einer Familie zusammen ) ber C. Breme Militair - Personen , welche zum Unterofficier . und Gemeinen - Etat gehören , zwar unentgelbs oder zur Kategorie dieser Chargen zu rechnen sind , also vom Feldwebel und Wachtmeister einſchließlich abwärts : lich . 2 . • 1/2 Klafter hartes Knüppelholz für jeden der 5 Winter Monate vom 1ften November bis ultimo März ober statt deffen das ortsübliche Surrogat . Kann die Natural - Verabreichung nicht stattfinden , so ist die Geldvergütung dafür nach dem jedesmaligen Lokal - Werthe , deffen Einheitspreis von der Orts - Behörde zu bescheinigen bleibt , zu verabreichen . " Zur Erleichterung der Staats - Kasse soll jedoch , in Stelle der Verabrei chung des obigen Breun - Materials , oder der Geld - Vergütung dafür , den betref . fenden Familien da , wo es nach dem Ermessen der Forst - Verwaltung die Ver hältnisse gestatten , die dem Arbitrio der Behörde zustehende Erlaubniß ertheilt werden , sich in benachbarten Königlichen Forsten an bestimmten Tagen in der Woche Raff- und Lese - Holz einzusammeln . Die Berechtigung zur freien Brenn - Materialien - Unterstützung wird von dem Empfange der Servis - Unterstützung abhängig gemacht , also den bezügli chen Familien auch dann gewährt , wenn selbige sich während der Abwesenheit der Männer und resp . Väter aus der Garnison nach dem platten Lande , in nerhalb der Monarchie begeben . Anfuhrkosten für das Brenn - Material aus den Forsten oder von den Nie derlagen nach der Wohnung des Empfängers , werden den Familien nicht ver gütet . Es bleibt daher den Communen überlassen , zur Heranschaffung des Brenn - Materials in Fällen gänzlicher Mittellosigkeit den Familien möglichst behülflich zu sein . beitssäke § . 2. In dem beiliegenden Tarif sind die Chargen näher bezeichnet , Tarif der welche für ihre zurückgelassenen Familien einen Anspruch auf vorstehende Un terstützungen begründen können , so wie dieser Tarif zugleich die Einheitssäte enthält , nach welchen den betreffenden Familien die Servis- , Brod- und Brenn Materialien - Unterstüßungen zu gewähren sind . der Fami § . 3. Die Familien der nicht regimentirten Officiere , Militairs und Berechtig Militair - Administrations - Beamten , in so weit dieselben in dem Tarif nicht nicht regi schon speciell bezeichnet sind , nehmen an diesen Unterstüßungen in so fern titer Off Theil , als die Männer and resp . Väter nach Maaßgabe ihrer Charge und militair ihres Friedens - Gehalts in die Kategorie der Militair- Personen vom Capitain niftration and Rittmeister 2ter Klasse einschließlich abwärts gehören . Militairs amten Da , wo in lepterer Beziehung ein Zweifel entsteht , entscheidet das Kriegs . Minifterium über den concreten Fall . Bemerkt wird hierbei , daß die Familien § . 4 . der Intendantur - Räthe und Regiments - Aerzte nicht zur Kategorie der Berech sigten gehören . 1 1 * 4 ..