1 so that wilson derecen 3 Amts Blatt Königl . Preuls . Regierung zu Frankfurt an der Oset . No : 1 . Simi Ausgegeben den 1. Januar 184 5 . f Verordnung des Königlichen Sdul - Collegiums der Provinz Brandenburg Dem Schullehrer - Boeminar zu Neuzelle hat ein Geiſtlicher einen Staatsſchuld- Belannte machung . rohein à 100 Rthlr . nebſt Coupons Ser . IX . No. 4. bis 8. zum Geſchenke gemacht und beſtimmt , daß ſein Name nicht genannt , das Kapital nicht angegriffen und die Zinſen von dem jedesmaligen Seminar . Director nach eigenem Ermeſſen armen und würdigen Seminariſten , welche die Anſtalt verlaſſen , als Reiſegeld gezahlt werden rollen . Berlin , den 23. December 1844 . Königl . Schul - Collegium der Provinz Brandenburg . 1 Perordnung der Königlichen Regierung zu franlfurt a . d . D. Es wird hierdurch bekannt gemacht , daß des Königs Majeſtät - in Berück . No. 1 . ſichtigung des ungünſtigen Ausfalls der diesjährigen Weinleſe - die Weinſteuer von Denerlag der dem Weingewinne dieſes Jahres den inländiſchen Weinbauern zu erlaſſen geruột vondem Wein Weinſteuer Haben . gewinnediefes Jabres betr . Frankfurt a . d . D. , den 28. December 1844 . IV . No. 7049 . 2 1 Pero