211 Separationer nach den Edicten vom 14. September 1811 x . nebit Deklarationen und der Gemeinheitstþeilungs- und Ablöſungs - Ordnung vom 7. Juni 1821 - an zuwendenden techniſchen Abſchäßungs- und Veranſchlagungsgrundſäße , als eine In . Struction für die Special Commiſſarien und andere Sachverſtändigen zuſammen geſtellt , durch den Druck vervielfältigt und in den Buchhandel gebracht werden . Dies ſoll deshalb geſchehen , damit einestheils das Abſchäßungsverfahren übereinſtim . mender und richtiger , auch meộr geregelt , dadurch aber das Auseinanderſetungsver . faþren ſelbſt ichr vereinfacht , beſchleunigt , auch weniger koſtbar gemacht werde , an derntheils , damit aud ) die Intereſſenten und das ganze bei den Auseinanderſeßungen berheiligte Publikum Gelegenheit erhalten , ſich mit den öfonomiſchen Grundſägen , welche im Reſſort der landwirthſchaftlichen Regierungs Abtheilung angewendet wer den , und mit deren und ihrer Commiſſarien Abſchätzungs - Verfahren , unmittelbar felbft bekannt zu machen . Die von der unterzeichneten Behörde in Gemäßheit des oben angeführten Gefe . $ 68 entworfene techniſche Inftruftion iſt nunmehr gedruckt , den Special.Commiſ . ſarien zc . mitgetheilt , außerdem aber in den Buchhandel gegeben und durch die hierige Verlagsbuchhandlung Trowitzſch und Sohn , welche mit dem Abſaß beauftragr iſt , zum Preiſe von einem Thaler zehn Silbergroſchen , wie auch bei anderen Budihandlungen zu beziehen . Frankfurt a . d . D. , den 28. Juni 1842 . Per po nal.Cllr on it . . Der Regierungs - Secretair erſter Klaſſe Braumüller iſt zum Conſiſtorial - Se . cretair befördert worden . Un deſſen Stelle iſt der bisherige Kreis - Secretair Gers tung zu Teltow zum Regierungs - Secretair zweiter Klaſſe und Ober - Präſidial - Regia ftrator ernannt . In Stelle des verzoginen Gutshefilzers Sembach zu Pilgram iſt der Zimmer . meiſter Gottlob zu Vrieſen zum Stellvertreter des Feuer Polizei.Commiſſarius für den zweiten Diſtrikt Lebuſer Kreiſes gewählt und von uns beſtätig : worden . Es ſind berufen : als evangeliſche Küſter und Schullehrer : in der Superintendentur Dobrilugť : der bisherige 2te Knabenlehrer Kiefel zu Finſterwalde zum 2ten Töchterlehrer dafelbft ; in der Superintendentur Spremberg : der Spulehrer Henzko zu Saalhauſen zum Küſter und Schullehrer zu Grauftein ; in der Superintendentur Liebenwerda : der feitherige proviſoriſch angeftellt geweſene Küſter und Shullehrer Noack zu Tröbitz als definitiver Kiüfter und Schullehrer daſelbſt ; in der Ilten Sternberger Super intendentur : der 3te lehrer Shrörir zu Lebus als Schullehrer zu Freyberg ; in der 41 * IIten