Amts - Blatt Königl . Preuls . Regierung zu Frankfurt an der Oder . der Ne . 1 . i Uusgegeben den 2ten Januar 1833 . gung der teure bei Privat Bauen . Verordnung der Königl . Regierung zu franlfurt a . d . D. Das Miniſterium des Innern für Handels , und Gewerbe . Ungelegenheiten No. 1 will geſtarten , daß Bau - Conducteurs , welche bei der entfernten Ausſicht auf eine Beſchäfti . Unſtellung , und der oft mangelnden Gelegenheit zu einer diåtariſchen Beſchäftigung , Baunsionon fich als Privat . Baumeiſter einen Erwerb zu verſchaffen ſuchen , und Bauten ſelbſt ſtåndig unternehmen und ſelbſt ausführen , gleich denen , welche ohne fifirte Anſtel . lung , als Kreis- oder Kommunal . Baumeiſter , eine Beſchäftigung zu erlangen bes 15e Ubt . 14 . müht ſind , in den Liſten als Bau - Conducteurs fortgeführt werden , und daß auf Dezember ſie , wenn fie es wünſchen , bei Unſtellungen im Staatsdienſte Ruckfidyt genommen werde . Es wird dann aber die jährliche Anmeldung rolcher Bau - Conducteurs bei den Regierungen , wie die aller übrigen , geſchehen müſſen , und ihnen auch die Verpflichtung obliegen , die Bau . Uusführungen anzuzeigen , welche ſie berpirkt has ben , damit man ſich von ihrer Tüchtigkeit und ihrem Betragen überzeugen könne . Die Königl . Regierung wird daher angewieſen , dieſe Beſtimmungen , durch ihr Amtsblatt , zur öffentlichen Kenntniß zu bringen , außerdem aber dieſe Bau Conducteurs darauf aufmerkſam machen , daß , da die erſte Unſtellung im Bau . fache die eines Wegebaumeiſters fei , und dieſe nicht ohne Ueberzeugung practiſcher Tuchtigkeit in dem beſagten Fache erfolgen fónnė , fie jedenfalls wohlthun wurden , den Wegebau ordentlich betrieben zu haben , ehe ſie Privat Baumeiſter werden . Berlin , den 14ten Dezember 1832 . Miniſterium des Innern für Handels . und Gewerbe . Ungelegenheiten . ( gez . ) v . S duđmann . An die Königl . Regierung zu Frankfurth a . d . D. 1 1 1 Vor :