Amts - Blatt Der Königl . Preuſs . Regierung 34 Frankfurt an der Oser . No. 1 . Ausgegeben den 6ren Januar 1830 . Verordnungen der Königl . Regierung zu Frankfurth a . 8. D. Da 1 . a nad den eingegangenen Nachrichten die zu Rappersdorf bei Herrn No. 1 . fut , im Königreide Sadſen , ausgebrochene Biehpeft unterdrúdt worden iſt , Kufbebung und gegen einen anderweitigen Ausbruch dieſer Seuche zu Kökſdenrode , bei Scs Borbots des Einlaſſes Dresden , von der Königl . Sådfifchen Regierung zweckmäßige und kraftige von Rindvieb Maasregeln ergriffen worden find , welche die weitere Berbreitung der Vlen and giftfan . genden poft zu verhüten geeignet ſind , auch die Grange des Königreichs Sachſen gegen den aus der Böhmou , wo die Vickpeſt Berrſchend fein ſoll , gegen die Einſchleppung geſichert Königreiche worden iſt , ſo wird das unter dem 23ſten November d . J. erlaſſene Verbot 1. Xbr . 191 . des Einlaſſes von Vich und der Einbringung giftfangender Sachen aus dem Dezember . Kdaigrcide Sadlen in den hieſigen Regierungs . Bezirk , hiemit aufgehoben . Die Polizei- Behörden in den Gränsgegenden werden aber angewiefen , forgfaltige Erfundigungen einzuziehen , und in den Fällen , daß die Wieppeft in dem Kanigreiche Sachſen wider Verhoffen , fich weiter verbreiten , oder in der Nåbe der diefſeitigen Gränze ausbrechen folite , fehlennigfi davon Ungeige zu snaden . Frankfurth a . d . D. , den 30ften Dezember 1829 . Auf