Amts Blatt Königl . Preuls . Regierung der zu Frankfurt an der Oser . No. 1 . Ausgegeben den 7ten Januar 1829 . Briefen Verordnungen der Königl . Regierung zu Frankfurth a . d . D. Die ie Poſt- Anſtalten ſind unterm 17ten Dktober c . mit einer beſonderen In : No. 1 . ftruktion über das Verfahren zur Ermittelung der Abſender ſolcher Briefe , welche Ermittelung der Abfender als unbeſtellbar zurückgeſandt werden , verſehen worden . Hiernach ſollen die von Rotours Retour - Briefe , auf deren Rückſeite von dem Briefträger der Grund , weshalb 1ſte Abth.240 . ſie nicht zu beſtellen find , vermerkt werden muß , von den Poſtanſtalten geſam- Dezember . melt und tertialiter , bei Anhäufung von Retour - Briefen auch monatlich , in einer Nachweiſung nach einem vorgeſchriebenen Schema zuſammengeſtellt werden , Dieſe Nachweiſung wird dann , unter Beifügung der Retour - Briefe , unmittel bar nach Ablauf eines Tertials , oder monatlich , der Orts - Polizei - Behörde von der Poft - Anſtalt mit dem Erſuchen überſandt , die Angaben des Briefträgers über die Grunde der Nichtbeſtellung einer Prüfung zu unterwerfen und das Ergebniß in ciner hierzu beſonders beſtimmten Rubrik der Nachweiſung zu vermerken , um auf den Grund der etwanigen Gegenbemerkungen der Polizei - Behörde die Beſtel lung der Retour - Briefe durch den Briefträger nochmals zu verſuchen . Bei Re : toys , Briefen , die aus Dörfern ac . abgefandt find , und deren Beftellung nicht zu bersirken geweſen iſt , muß der Grund der Nichtbeſtellung von dem Schulzen oder der fonftigen Ortsbehörde entweder beſonders , oder auf der Rückſeite des Briefes beſcheinigt werden . Die Herren Landråthe , die Magiſtráte und übrigen Ortsbehörden unſeres Bezirks