Amts - Blatt 19.07H : * WHENCKEN ber Koniglid en Preußifd en Regierung zu Frankfurth an der Ober . No. 1 . Ausgegeben den 4ten Januar 18 26 . Gefeßſammlung für die Königl . Preuß . Staaten pro 1825 . No. 21. enthalt ( No. 978. ) Allerhöchſte , Albinetsordre vom 26ſten November 1825 bezüglich auf das , der Kreisordnung für die Kur- und Neumarf , vom 17ten Auguſt 1825 , beigefügte Verzeichniſ der zum Kreistage berechtigten ftadtiſchen Abgeordneten , ( No. 979. ) Larif nach welchem das Wege- und Brüdengeld für Benußung des Caminer Fahrdamms im Regierungsbes zirk Frankfurth erhoben werden ſoll . Pom 3often Nos bember 1825 . ( No. 980. ) Allerhöchſte Kabinetsordre vom joten Dezember 1825. , wegen der Berwaltungsanſprüche an das diesſeitige Gei biet von Erfurt und Blankenbahn , aus den Zeiten der Fremdhertſchaft bis zum iften November 1813 . Perorbrangen der Sidnigl . Regierung zu Frankfurth a . 8. 2 les Königs Majeftát haben durch die im 2iften Stud der Geſet • Sammlung No. 1 . Stück . . . som laufenden Jahre , publicirte Allerhöchfte Kabinetsordre dom 10ten d . M. zur Betanntras dung . Erledigung der Verwaltungs - Anſprüche , welche aus der Zeit der Fremdherefdaft bis zum 1ften November 1813. an das Preußiſche Gebiet Erfurt und an den Preußiſchen Antheil an der Herrſchaft Blankenhann gemacht ſind , oder gemacht werden können , feftzuſekeu gerugt , 1 ) daß alle diejenigen , welche dergleichen noch unbefriedigte Verwaltungs . Xite { prüche an die eben gedachten Gebietstheile zu ħaben vermeinen , binnen einer viermonatlichen Friß ihre Forderung bei der Königlichen Regierung zu Erfurt anmelden und begründen ſollen , damit von der Beſchaffenheit fører Anſprüche Renntniß genommen , und demnächſt beſtimmt werde , wie ſolche , nach ÜNaaß . gabe des zu ihrer Befriedigung vorhandenen Fonds zu behandeln und zu be . . richtigen find ; 2 ) daß