Amts - Blatt AYBACH STAAT Vse , die lette ? KEK 94WUNGHET Koniglichen Preußifo en Regierung Preußiſchen 14 u Frankfurth an der Oder . duny , No. 1. at 11spachadin 1 13 Ausgegeben , den 7ten Ianuar 1824 . Verordnungen der Königt . Regierung zu Frankfurth a . d . Oder . Des les Königs Majeſtåt haben , durch die an die " unterzeichnete Immediat No. 1 . Kommiſſion ergangene im 19ten Stuck der Gefeßfammlung vom laufenden Jahre Befarinimas bereits abgedruckte Allergodiſte Kabinets - Drdre vom bten Dezember dieſes Jahres , at wegen eines Pràflufiong Termins , in Betreff der Anmeldung derjenigen $ i ? Entſchädigungs • Aufprtiche , welche inlandifche Gläubiger der ſogenannten Bayonner Kapitalien aus crlitteren Abzugen zu madjen haben , du beſtimmen geruhet , das die bemerkten inländiſchen Gläubiger öffentlich aufge fordert werden ſollen , bei der in Bromberg für die Anforderungen an das ehema : lige Herzogthum Warſchau angeordneten Liquidations - Kommiſſion , diejenigen Entſchädigungs - Anſpruche anzumelden , welche dadurch für fie entſtanden find , daß fie fich , nach dem Inhalte der öffentlichen Bekanntmachung vom 17ten April 1815. Artikel 4. ( Gefeß - Sammlung Seite 37. ) von ihren Schuldnern im ehemaa tiger Herzogthum Warſchau auf Kapital oder Zinſen die Summer in Abrechnung bringen laſſen müſſen , die von denſelben bis zum 1ſten Januar 1815 , theils baar , theils durch Magazin - Lieferungen an den Kronſchatz des ehemaligen Herzogthums Warſchau abgeführt , den Gläubigern alſo entzogen worden ſind . Bei dem hier . nach von des Königs Majeſtát angeordneten öffentlichen Aufgebot iſt der Prakla Kions - Termin auf vier Monate nach der erſten öffentlichen Bekanntmachung , feftgefeßt , und allgemein auch für diejenigen beftimmt worden , welche fich etwa früher ſchon bei einer andern Behörde gemeldet haben , und es foll ihnen dies mit der Verwarnung bekannt gemacht werden , daß diejenigen Forderungen , welche bis zu dem fefigeſetten Termine bei der vorgedachten Liquidations - Kommiſſion nicht angemeldet werden , ohne weiteres ſpecielles Verfahren als erloſchen betradytet 1916 Brekalb iveitere Anſpride nicht geſtattet werden ſollen . Ausgenommen find ind nur diejenigen Gläubiger , mit denen jekt fchon unmittelbar bei der unterzeichueten of the